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Recht am Bild - aus Bilder aus der Q2


Megabit

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Am 24.10.2021 um 10:00 schrieb Snooopy:

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Schönes Bild. Darf ich mal fragen, wie so etwas rechtlich zu betrachten ist? Die Frau ist ja zentrales Thema in dem Foto. Muss man diese Person dann fragen, ob man das Foto machen, behalten und veröffentlichen darf?

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Am 26.10.2021 um 11:13 schrieb Megabit:

Schönes Bild. Darf ich mal fragen, wie so etwas rechtlich zu betrachten ist? Die Frau ist ja zentrales Thema in dem Foto. Muss man diese Person dann fragen, ob man das Foto machen, behalten und veröffentlichen darf?

Eine schwierige Geschichte. Beispiel: Ich gehe als Pressefotograf übers Oktoberfest, mache meine Bilder, die anschließend in einer Tageszeitung veröffentlicht werden. In einem solchen Fall muß ich als Fotograf keine Erlaubnis für eine Veröffentlichung einholen. Die Personen haben sich im öffentlichen Raum bewegt, in dem man auch mal fotografiert werden kann und wo das Recht aufs eigene Bild nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gilt. In dem genannten Bild sieht die Sache schon etwas anders aus. Selbstverständlich darf ich die Person fotografieren, sie kann schließlich auch rein zufällig durchs Bild gelaufen sein. Allerdings würde ich mich hier für den Fall absichern, daß ich das Bild veröffentlichen will. Ich habe es oft erlebt, daß solche Begegnungen mit Menschen sehr entspannt und schön verliefen.

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Hallo,

ich habe die Diskussion abgetrennt, damit sie nicht im Fotothread geführt wird. Ich schätze zudem, dass diese Diskussion bereits mehrere Male geführt wurde.

Seitens des Forums gehen wir davon aus, dass Mitglieder nur solche Bilder veröffentlichen, zu denen sie die entsprechenden Rechte haben. Das „Recht sm eigenen Bild“ eingeschlossen.

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Am 2.11.2021 um 22:46 schrieb wap:

...übers Oktoberfest, ....  In einem solchen Fall muß ich als Fotograf keine Erlaubnis für eine Veröffentlichung einholen. Die Personen haben sich im öffentlichen Raum bewegt, in dem man auch mal fotografiert werden kann und wo das Recht aufs eigene Bild nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gilt.

Das ist eine arg vereinfachte und übermäßig weite Interpretation der Rechtslage.

Edited by Andreas_Kreuz
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vor 6 Stunden schrieb Andreas_Kreuz:

Das ist eine arg vereinfachte und übermäßig weite Interpretation der Rechtslage.

Nun ja, in einem Fotografie-Forum würde ich längere juristische Abhandlungen eher nicht lesen wollen. Zum Verständnis: Ich habe einige Jahre als Pressefotograf einer großen Tageszeitung gearbeitet und weiß, daß ich erstmal grundsätzlich eine Einwilligung der Personen brauche, deren Fotos ich veröffentlich will. Dies gilt aber nicht bei Ansammlungen von Menschen in großer Zahl (das von mir als Beispiel genannte Oktoberfest). Ich hätte auch sagen können auf einem Konzert, einer Demonstration, etc. Das ist - nochmal kurz gefaßt - die Gesetzeslage, und nichts Anderes habe ich in den fünf Zeilen formuliert. Insofern verstehe ich Deinen vereinfachten Einwurf eher nicht.

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vor 10 Stunden schrieb pop:

Soll heissen, dass die 'kurze zusammenfassung' oben einen Zustand beschreibt, der heute so nicht mehr zutrifft.

Vielleicht near Basel, hier schon. Oder hast Du zum Beispiel schon mal einen Kameramann in einem vollbesetzten Fußballstadion gesehen, der alle Zuschauer um Erlaubnis fragt, bevor er sie filmt? Der Deutsche Journalisten Verband schreibt dazu:

"Foto- und Filmaufnahmen sind ohne Einwilligung der jeweiligen Person dann zulässig, wenn die Kriterien des § 23 KUG erfüllt werden. Wenn es um Bilder geht, die zeitgeschichtliche Ereignisse abbilden, es um Veranstaltungen und Umzüge geht, wenn die Person nur Nebensache neben einem Gebäude oder einer Landschaft ist – oder wenn die Abbildung „einem höheren Interesse der Kunst“ dient. Im Prinzip darf daher niemand etwas gegen Bildaufnahmen unternehmen, die unter solchen Bedingungen stattfinden."

Das beschreibt, was ich in einem Satz gesagt habe. Der andere Satz war, in allen anderen Fällen besser vorher um Erlaubnis fragen. Ob alle hier gezeigten Personen, insbesondere in Straßenszenen, den Fotografen die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt haben, wage ich mal zu bezweifeln. Bei einem Rechtsstreit sollte der Fotograf die Erlaubnis schriftlich haben; mündlich reicht da im Zweifel nicht.

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Das klingt etwas differenzierter als noch vor ein paar Tagen.

Am 2.11.2021 um 22:46 schrieb wap:

[…] Die Personen haben sich im öffentlichen Raum bewegt, in dem man auch mal fotografiert werden kann und wo das Recht aufs eigene Bild nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gilt. […]

 

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vor 9 Stunden schrieb wap:
vor 11 Stunden schrieb XOONS:

Das klingt etwas differenzierter als noch vor ein paar Tagen.

 

Hmm?? Das war meine erste Einlassung zu dem Thema.

Ich denke, das Zitat

vor 11 Stunden schrieb XOONS:

[…] Die Personen haben sich im öffentlichen Raum bewegt, in dem man auch mal fotografiert werden kann und wo das Recht aufs eigene Bild nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gilt. […]

sollte eigentlich vor die Worte "noch vor ein paar Tagen" eingefügt werden. (Zumindest habe ich das so verstanden.)

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Am 5.11.2021 um 22:58 schrieb Andreas_Kreuz:

Ich denke, das Zitat

sollte eigentlich vor die Worte "noch vor ein paar Tagen" eingefügt werden. (Zumindest habe ich das so verstanden.)

Brillant. Und das ändert in der Aussage was? Aber egal. Das Thema ist für mich durch. Ich habe alles dazu gesagt und bin dann mal raus hier.

Edited by wap
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Am 5.11.2021 um 10:04 schrieb wap:

Oder hast Du zum Beispiel schon mal einen Kameramann in einem vollbesetzten Fußballstadion gesehen, der alle Zuschauer um Erlaubnis fragt, bevor er sie filmt? Der Deutsche Journalisten Verband schreibt dazu:

"Foto- und Filmaufnahmen sind ohne Einwilligung der jeweiligen Person dann zulässig, wenn die Kriterien des § 23 KUG erfüllt werden. Wenn es um Bilder geht, die zeitgeschichtliche Ereignisse abbilden, es um Veranstaltungen und Umzüge geht, wenn die Person nur Nebensache neben einem Gebäude oder einer Landschaft ist – oder wenn die Abbildung „einem höheren Interesse der Kunst“ dient. Im Prinzip darf daher niemand etwas gegen Bildaufnahmen unternehmen, die unter solchen Bedingungen stattfinden."

Die Zuschauer alleine (wenn man deren Gesichter exakt erkennen kann, vom Spielfeld aber nix) sind jedenfalls kein zeitgeschichtliches Ereignis.
Und die Dame oben alleine auch nicht.

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Am 12.11.2021 um 14:24 schrieb Apo-Elmarit:

Die Zuschauer alleine (wenn man deren Gesichter exakt erkennen kann, vom Spielfeld aber nix) sind jedenfalls kein zeitgeschichtliches Ereignis.
Und die Dame oben alleine auch nicht.

Nun ja, ich würde ein Fußballspiel unter dem Begriff "Veranstaltung" subsumieren. Und dann ist es völlig schnuppe, ob ich die Köpfe mit oder ohne Spielfeld filme.

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