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Explodieren gerade die Preise für filmbasierte Fotografie?


Anigrapher

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Ich sollte mal meine besseren Analogkameras ausgraben, die Filme aus der Kühltruhe holen und alles an die Hipster vertickern solange die noch Jobs und Spielgeld dafür haben. Ich denke der Hype ist auch ganz schnell wieder vorbei, die wechseln ihre Hobbies schneller als andere ihre Socken.

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vor 7 Stunden schrieb R-ler:

Mit der Gewährleistung wird da viel Schindluder betrieben. Ich könnte die einige Händler nennen, die daruf verweisen, dass sie aufgrund des Artikelalters keine Gewähr, sondern nur

das Rückgaberecht binnen obe genannter Zeitspanne einräumen.

Ja, glaube ich dir. Es verstösst aber gegen das Gesetz und der Händler kann ausschliessen was er will, er muss trotzdem die gesetzliche Gewährleistung erfüllen.
Was geht, ist eine Erweiterung der Gewährleistung, das nennt sich dann Garantie. Die Gewährleitung zu reduzieren geht nicht, bzw. ist unwirksam.

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Noch eine kleine Geschichte zum Thema.

Ich hatte bei einem solchen „Privatverkäufer“ auf ebay eine Zenza Bronica mit einigem Zubehör gekauft. Die Kamera funktionierte nicht (ich weiß nicht mehr genau, was es war) und als ich den Verkäufer deswegen ansprach, duckte er sich ab, „keine Rücknahme, keine Garantie, Privatverkauf...“ Ich hatte dann schnell gesehen, dass er sehr viele Fotosachen über ebay verkaufte und nachdem die guten Worte nix brachten, habe ich damit gedroht seine „Privatverkäufe“ vom Finanzamt überprüfen zu lassen. Kurz danach durfte ich ihm die Kamera zusenden, er lies sie reparieren und ich bekam eine funktionierende Kamera zurück.

Also, wenn jemand außerhalb der gültigen Vorschriften Geschäfte machen will, geht das nur, wenn beide Seiten mitmachen. Einseitig kann kein Händler die Gewährleistung aushebeln.

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vor einer Stunde schrieb Reini:

Wenn man sich aber die Gesetzestexte so durchliest, gibt es aber schon eine Möglichkeit bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung (mit beidseitigem Einverständniss) diese auf 1 Jahr zu kürzen.

Gewähleistung auf Gebrauchtware die Händler anbieten  ist 1 Jahr, Garantie auf Neuware 2 Jahre

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Aus diesem Grund ist ein bekannter und geschätzter Leica-Händler dazu übergegangen, z.B. Modelle aus der R-Reihe (natürlich nicht R 6.2) zwar noch in Zahlung zu nehmen bei Neukäufen (praktisch als Rabatt-Gewährung), sie aber zu verschrotten. Angesichts von Werkstattpreisen zwischen ca. 50 und 75 Euro pro Stunde ist das verständlich, allerdings bedauerlich. Es handelt sich um derzeit funktionierende Exemplare, die damit verschwinden.

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Aber selbst Meister Camera schreibt:

Gebraucht- Gewährleistung: Exakte Funktion von Verschluss oder anderen Mechanismen und die genaue Funktion des Belichtungsmessers sind KEINE zugesicherten

Eigenschaften und berechtigen NICHT zur Reklamation. Wir gewähren Ihnen 14 Tage Rückgaberecht.

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vor 6 Minuten schrieb Lmax:

Aus diesem Grund ist ein bekannter und geschätzter Leica-Händler dazu übergegangen, z.B. Modelle aus der R-Reihe (natürlich nicht R 6.2) zwar noch in Zahlung zu nehmen bei Neukäufen (praktisch als Rabatt-Gewährung), sie aber zu verschrotten. Angesichts von Werkstattpreisen zwischen ca. 50 und 75 Euro pro Stunde ist das verständlich, allerdings bedauerlich. Es handelt sich um derzeit funktionierende Exemplare, die damit verschwinden.

Meister bietet solche Sachen inzwischen als defekt bei ebay an.

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Diese Ungereimtheiten lösen sich von selbst, denke ich. Kommt Zeit, kommt Gelegenheit.... Analog wird sicher kein großer Markt mehr... und die Zeit der schwer-Objektiv-Träger wird auch wenigstens abnehmen und damit auch die Nachfrage der ohnehin „kleinen“ Gruppe  ( siehe Marktanteil)  der Leica-Fotografen. 

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vor 11 Stunden schrieb Andreas_Kreuz:

Für eine "Spiegellose" würde ich mir jetzt keine weiteren R-Objektive für eine "Adapter-Lösung" kaufen wollen. Denn da gibt es adäquate, direkt passende (Original-)Objektive, die auch praktischer in der Handhabung sein dürften (z.B. AF).

Dazu zwingt dich auch niemand,aber diejenigen, die diese Objektive kaufen werden wissen was sie daran haben und sie wahrscheinlich nicht als Briefbeschwerer verwenden.

Mfg Karl

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vor 37 Minuten schrieb Lmax:

Aus diesem Grund ist ein bekannter und geschätzter Leica-Händler dazu übergegangen, z.B. Modelle aus der R-Reihe (natürlich nicht R 6.2) zwar noch in Zahlung zu nehmen bei Neukäufen (praktisch als Rabatt-Gewährung), sie aber zu verschrotten. Angesichts von Werkstattpreisen zwischen ca. 50 und 75 Euro pro Stunde ist das verständlich, allerdings bedauerlich. Es handelt sich um derzeit funktionierende Exemplare, die damit verschwinden.

Allerdings halte ich diese Vorgehensweise für die schlechteste Lösung überhaupt. Dann sollte er die Kamera besser verschenken`.

Selbst wenn ein Defekt vorliegen sollte, verschwinden wertvolle Teile. Z.B. Rückwnd, Einstellscheibe, Bajonettring, Batteriehalter, Schrauben....und und und..

Ich bin übrigens für solche Geschenke offen!

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vor 27 Minuten schrieb eibenbaum:

Dazu zwingt dich auch niemand,aber diejenigen, die diese Objektive kaufen werden wissen was sie daran haben und sie wahrscheinlich nicht als Briefbeschwerer verwenden.

Mfg Karl

"Altglas" hat Konjunktur!

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vor 54 Minuten schrieb R-ler:

Allerdings halte ich diese Vorgehensweise für die schlechteste Lösung überhaupt. Dann sollte er die Kamera besser verschenken`.

Selbst wenn ein Defekt vorliegen sollte, verschwinden wertvolle Teile. Z.B. Rückwnd, Einstellscheibe, Bajonettring, Batteriehalter, Schrauben....und und und..

Ich bin übrigens für solche Geschenke offen!

So ist es. Leider ist es in anderen Branchen nicht unüblich, z.B. die planmäßige Entsorgung von Fahrzeugen des Typs W140 durch Daimler-Benz.

Außer der Kenntnis um die Risiken werden Händler auch Erfahrungen haben mit Kunden-Mentalitäten. Meine Kameras sind oft 70 bis 50 Jahre alt, im Automobilbereich fielen da Ovali-Käfer, Ponton-Mercedes und Volvo 544 in die Altersklasse. Würde ich ein solches Fahrzeug heute vom Händler erwerben wollen, käme ich nicht auf die Idee, die gleiche Gewährleistung zu erwarten wie beim einem Golf Baujahr 2015. Wenn es aber für den Händler so ist und er entsprechende Erfahrungen mit Kunden hatte, kann ich ihm nicht verübeln, die ganze Sache vom Hals haben zu wollen, auch wenn es mir nicht gefällt. Wenn er mit «defekt», «Bastlerware» oder «parts only»  aus der Haftung ist, ohne das Material zu vernichten, wäre das ja in Ordnung.

Reine Info-Frage an Leute, die sich auskennen: Welche Gewährleistungen gibt es im Antiquitätenhandel für technische Güter?

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Hab gerade die >Allgemeinen Geschäftsbedingungen< eines Antik (online) Händlers gelesen.
Da heisst es: Gewährleistung wird nur dann gegeben, wenn der Käufer den/die Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bekannt gibt.

Ich glaub das wird meistens so praktiziert. Also kann man auch nicht selbstverständlich eine Gewährleistung von 1-2 Jahren erwarten.

Auch wenn was kaputt wird, heissts sowieso: unsachgemäße Behandlung!


 

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vor 3 Stunden schrieb R-ler:

ber selbst Meister Camera schreibt:

Gebraucht- Gewährleistung: Exakte Funktion von Verschluss oder anderen Mechanismen und die genaue Funktion des Belichtungsmessers sind KEINE zugesicherten

Sicher?
Oder wird wieder einmal Gewährleistung mit Garantie verwechselt?

Ich glaube nicht, dass Meister eine Kamera verkaufen kann („Kamera“!, keine „defekte Kamera“ oder „Ersatzteile“) und einseitig die Gewährleistung aushebeln kann.

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vor 19 Stunden schrieb leitna:

Filmmaterial ist auch ziemlich teuer geworden. Habe mal kurz mit einer Grossformatkamera geliebäugelt, aber den Gedanken wieder schnell verworfen nachdem ich gesehen, habe was das Filmmaterial dazu kostet.

10 Stk. Portra 400 - 4x5 inch - Eur 70,00 😞

... habe mich früher damit nicht beschäftigt, waren die immer so teuer ?

 

10 Blatt Ektachrome 9x12 bzw. 4x4inch haben 1982 etwas über 60,- DM gekostet. Das war nicht teuer sondern sauteuer, zumal die Entwicklung mit 4,-DM pro Blatt noch dazu kam. Also pro Belichtung ca. 10,-DM. Da wollte jeder Knips sorgfältig überlegt sein.

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vor 4 Stunden schrieb B. Lichter:

Sicher?
Oder wird wieder einmal Gewährleistung mit Garantie verwechselt?

Ich glaube nicht, dass Meister eine Kamera verkaufen kann („Kamera“!, keine „defekte Kamera“ oder „Ersatzteile“) und einseitig die Gewährleistung aushebeln kann.

Glaubst du ich denk mir das aus, oder kann nicht lesen?

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