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Upload-Filter / Artikel 13: Es geht um alles


LUF Admin

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Nun habe ich ein drittes und letztes mal dem 'Meer gepredigt, wobei ich versucht habe, einen für mich verständlichen Text auf der Grundlage des Anhangs in #60 zu formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren Europaabgeordnete!

Zum dritten und damit letzten mal schreibe ich Sie wegen des Paragraphen 13 der EU-Urheberrechtsreform an.

Darf ich Sie bitten, daß Sie mir den Text übersetzen, da die Amtssprache hierzulande deutsch ist, und insbesondere erläutern, wie ein öffentliches Forum, in welchem Texte verfaßt und unter Photofreunden Bilder ausgetauscht werden, mit diesem Paragraphen umgehen soll und bestehen bleiben kann.

Sollten Sie keine Erklärung dafür haben, wäre es doch sicherlich angemessener, wenn Sie eine Zustimmung dazu nicht gäben. Eine Zustimmung nämlich unter diesen Bedingungen wäre für den Meinungsaustausch hinderlich und damit freiheitsbeschränkend.

Im Vertrauen auf Ihre demokratische und freiheitliche Tätigkeit verbleibe ich
Ihr

xyz.

 

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Der Hinweis von xyz auf den "verständlichen Text" ist berechtigt. Wenn ich es recht sehe, gibt es allerdings bisher nur die englische Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=consil:ST_6637_2019_INIT

Ich gehe aber davon aus, dass es vor der Abstimmung auch Fassungen in den anderen Amtssprachen der EU geben wird. Wenn ich mir allein den englischen Text anschaue, komme ich auf ganz merkwürdige Gedanken. Folgender Fall, der nach meiner Erinnerung hier vor Jahren mal vorgekommen ist, und vom damals aktiven Nutzer Helio geschildert wurde:

Jemand lädt ein Foto hier hoch. Das wird von einer Zeitschrift (es handelte sich um ein bekanntes Hamburger Wochenmagazin) "geklaut" und ohne Berechtigung veröffentlicht. Stellen wir uns vor, dass es keine ausdrückliche Lizenzvereinbarung zwischen dem - berechtigten - Fotografen und dem Forum gibt und auch im Forum kein "Upload-Filter" wirksam ist.

In Art. 13 Abs. 4 des Richtlinienentwurfs heißt es für diesen Fall:  

  • If no authorisation is granted, (Wenn keine Berechtigung eingeräumt wird, - haben wir in unserem Fall nicht)
  • online content sharing service providers shall be liable (sind die Betreiber von "Online Content Sharing Services" haftbar - also hier der Forenbetreiber)
  • for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works..., (für unberechtigte Akte der Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken...)  
  • unless the service providers demonstrate that they have ...(es sei denn, sie legen dar, dass sie die folgenden Regelungen zur Bemühung um Erwerb einer Lizenz und die Installation von Upload-Filtern usw, usw. beachtet haben - wobei wir in unserem Fall mal unterstellen, dass das nicht geschehen ist).

Heißt also im Kurztext: Der Forenbetreiber haftet, wenn eine Zeitschrift einem Forenmitglied ein hier veröffentlichtes Foto klaut und es unberechtigt veröffentlicht.

Jetzt wird man sagen, dass das selbstverständlich nicht gemeint sei. Es gehe nur um unberechtigte Uploads im Forum, nicht um den hier "konstruierten" Fall des Bilderklaus aus dem Forum.  Dummerweise steht es aber anders da - jedenfalls im englischen Text. Da steht nicht, dass es nur um Verletzungen von Urheberrechten beim Upload und der daraus resultierenden Veröffentlichung im Verantwortungsbereich des Forenbetreibers geht. Sondern da ist ganz generell von "unauthorised acts of communication to the public" die Rede. Diese "acts of communication" müssen nicht im Verantwortungsbereich des "Online Content Sharing Services" erfolgen, sondern es sind alle solche "acts" angesprochen. Die unberechtigte Veröffentlichung des hier geklauten Bilds durch die Zeitschrift ist danach selbstverständlich ein solcher "unautorisierter Akt der Kommunikation mit der Öffentlichkeit" - und die sehr klare Rechtsfolge hierfür ist die Haftung des  Forenbetreibers, wenn er die Litanei von der Lizenzvereinbarung bis hin zum Upload-Filter nicht makellos erfüllt hat.

Um eine solche hirnrissige Auslegung zu vermeiden, muss man schon mächtige Klimmzüge machen, etwa indem man auf den Zusammenhang der Regelung und ihren Sinn und Zweck usw. verweist und sich hierbei stets um den Wortlaut herummogelt. Eine Haftungsregelung, deren Wortlaut nicht klarstellt, was sie denn meint und die nicht einmal ansatzweise den Zusammenhang mit dem Grund für die Anordnung der Haftungsfolge erkennen lässt, ist allerdings - zumindest - schlampig formuliert.

 

 

  

 

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War heute auf der Demo in Köln. Überwiegend junge Leute um 20 - 25. Ging immerhin am Neumarkt los führte dann aber direkt über die Brücke auf die "Schäl Sick", so das es nicht viele mitbekommen haben werden. Sollen aber deutlich mehr Leute als letzte Woche gewesen sein. Letzte Woche haben die Medien wohl nicht darüber berichtet. Mal sehen wie es heute ist.

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