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Upload-Filter / Artikel 13: Es geht um alles


LUF Admin

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Sorry Andreas, wenn Bombendrohungen und Gewaltdrohungen gegen Menschen im Raum stehen, gibt es kein "einfach machen", unabhängig davon, ob das ernst gemeint ist oder nicht.

Gewalt ist für mich kein Mittel, nie, zumal durch solche Äußerungen sich immer irgendwelche Wichte motiviert sehen, die vermeintlichen Wünsche anderer in die Tat umzusetzen (siehe Henriette Reker, Köln u.a.). Die machen dann einfach mal.

Es gibt eindeutig Grenzen und Gewalt und die Androhung einer solchen gehören dazu.

Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen. Ich bin aus der Diskussion raus.

 

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Nicht zu viel Gedanken machen. 

Jede Demo ist politisch motiviert und soll eben Politiker ansprechen.

Bei uns in Wien gibts jede Woche mindestens 1 Demo. Und da is auch nix mit Randale...wir sind zum Glück nicht in Paris.

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vor 1 Minute schrieb Volker Schwarz:

Was sind eigentlich Netzaktivisten? Liest sich wie Hausbesetzer, G20-Gegner oder "Bündnis-Gegen-Castor". Und man liest häufig davon.

Wenn ich darüber nachdenke, was ich hier geschrieben habe und sonst noch in dem Zusammenhang unternommen habe, kann ich sicher als „Netzaktivist“ durchgehen.

Ganz interessant für jemanden, der die „Errungenschaften“ des „Netzes“ alles in allem eher kritisch sieht,

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Am 17.3.2019 um 16:28 schrieb elmars:

Rechtsfortschritt ist dabei gleichzeitig gesellschaftlicher Fortschritt. (Um einen Einwand gleich vorwegzunehmen: Natürlich ist nicht jede Rechtsänderung ein Fortschritt, auch dabei gibt es Irrwege und Irrtümer. Aber der Fortschritt ist die Idee der Rechtsänderung.)

Moin Elmars,

da haette ich doch gern mal eine Quelle (eine relevante reicht mir) 

"Rechtsfortschritt als gesellschaftlicher Fortschritt" 

Das ist wohl eher eine Umkehr der Rechttheorie, dass eine Fortschreibung (im nicht-angelsaechsichen Rechtskreis) der Anpassung des Rechts an den gesellschaftlichen Fortschritt dient. (Konkret hierzu kommt die Frage, auf welches gesellschaftliche Fortschreiten sich supranationale Rechtsfortschreibung beziehen koennte, meinst Du nicht?)  

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vor 15 Minuten schrieb monsieur nobs:

Das ist jetzt einigermaßen verwirrend.

In der englischen Fassung, die hier veröffentlicht ist: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=consil:ST_6637_2019_INIT

findet sich die umstrittene Regelung in Art 13. Dieser Artikel wird auch in der ganzen Diskussion immer benannt.

in der oben veröffentlichten deutschen Version, steht diese Regelung in Artikel 17. Ich kann auf die Schnelle nicht feststellen, woher die Unterschiede stammen. 

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Ich glaube Du irrst Dich, bin aber noch nicht sicher:

Die von Dir verlinkte Fassung ist anscheinend ein Antrag des Abgeordneten Svoboda (steht so oben drüber). Ich weiß nicht, in welchem Stadium sich der befindet, das heißt, ob über ihn noch abzustimmen ist, oder er schon irgendwie erledigt wurde.

Maßgeblich ist bisher der sog. "Gemeinsame Standpunkt" zwischen EU-Parlament und Rat der EU. Das ist die oben verlinkte englische Fassung. 

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Am 17.3.2019 um 22:58 schrieb greybear:

Jetzt einmal ganz simpel betrachtet. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Dann müßten aber die Politiker es doch einsehen müssen, daß es nicht geht.
Ergo, wenn es partout am Ende nicht funktioniert, dann ist es faktisch nicht einsetzbar und müßte im Endeffekt als solches deklariert und begraben werden.
Dann sollte man doch viel gelassener an die ganze Sache herangehen. Das gab und gibt es doch immer wieder, daß Dinge theoretisch ja, aber praktisch nicht gehen.

.. und leider gelten die Regeln halt bis zum Einsehen der Politik. Bis dahin gilt die Rechtsinterpretation durch das Gericht - mit allen entsprechenden Rechtsfolgen. Einstweilen wird die Einhaltung angeordnet. Dafuer gibts keine Rechtsschutzversicherung, weil die Rechtslage -- unsinnig oder nicht --  insoweit eindeutig ist. Kann ich als Unternehmer das Risiko weder beziffern noch begrenzen noch durch Versicherung abdecken, kann ich nur schliessen. 

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heise.de: Vor der Abstimmung zur EU-Copyrightreform: neue Aufrufe zu Demos, weitere Befürchtungen

Auszug aus obigem Link:

Artikel 13 -> Artikel 17

Im zur Abstimmung stehenden Dokument über die EU-Richtlnie zur Urheberrechtsrefom ist übrigens aus Artikel 11 nun Artikel 15 geworden, Artikel 13 wurde zu Artikel 17. Der Grund liegt in redaktionellen und nicht inhaltlichen Änderungen - einige Unter-Artikel (Artikel 9a etwa) wurden in die normale Zählung aufgenommen, wodurch sich die Nummern einzelner Artikel verschoben.

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vor 53 Minuten schrieb Volker Schwarz:

Was sind eigentlich Netzaktivisten? Liest sich wie Hausbesetzer, G20-Gegner oder "Bündnis-Gegen-Castor". Und man liest häufig davon.

Also mich kann man in Hannover besichtigen -- aber ob ich ein prototypischer Netzaktivist bin  🙂

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vor 46 Minuten schrieb hverheyen:

Artikel 17, Abs. 5 entschärft due Situation nach meinem Verständnis.

oder sehe ich das falsch

gemeint ist die oben verlinkte, deutsche Fassung.

Die Verhältnismäßigkeit war schon in den vorigen Fassungen verankert. 

Das Problem ist doch, dass es hier um politische Grabenkämpfe geht und nur am Rande um Urheberrecht. 

Die Befürworter verweisen laufend auf die Abschnitte, in denen auf  all die Befürchtungen der Gegner eingegangen wurde, werten das jedoch als reine Absichtserklärungen, die nur als Deckmantel dafür herhalten, die wahre Agenda zur Zerstörung des Internets und zur Einführung staatlicher Zensur zu verbergen. 

Es ist eben nur eine Richtlinie, die naturgemäß Spielraum für allerhand Interpretation von beiden Seiten lässt. 

Die Urheberrechtsseite sagt: Alle Bedenken der Gegner der RL wurden berücksichtigt und im Text erwähnt, also lasst uns die Kuh nach über 10 Jahren Arbeit endlich vom Eis bringen und dann sehen wie man das national genau in Recht umsetzt. 

Die Urheberrechtsgegnerseite sagt: Ihr habt 10 Jahre im Verborgenen einen Riesenschriftsatz zur Abschaffung des Internets entworfen und wir glauben Euch kein Wort, wenn Ihr bekräftigt, dass ihr das gar nicht vorhabt.  

Edited by Lightwrangler
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vor einer Stunde schrieb Lightwrangler:

Die Verhältnismäßigkeit war schon in den vorigen Fassungen verankert. 

Das Problem ist doch, dass es hier um politische Grabenkämpfe geht und nur am Rande um Urheberrecht. 

Die Befürworter verweisen laufend auf die Abschnitte, in denen auf  all die Befürchtungen der Gegner eingegangen wurde, werten das jedoch als reine Absichtserklärungen, die nur als Deckmantel dafür herhalten, die wahre Agenda zur Zerstörung des Internets und zur Einführung staatlicher Zensur zu verbergen. 

Es ist eben nur eine Richtlinie, die naturgemäß Spielraum für allerhand Interpretation von beiden Seiten lässt. 

Die Urheberrechtsseite sagt: Alle Bedenken der Gegner der RL wurden berücksichtigt und im Text erwähnt, also lasst uns die Kuh nach über 10 Jahren Arbeit endlich vom Eis bringen und dann sehen wie man das national genau in Recht umsetzt. 

Die Urheberrechtsgegnerseite sagt: Ihr habt 10 Jahre im Verborgenen einen Riesenschriftsatz zur Abschaffung des Internets entworfen und wir glauben Euch kein Wort, wenn Ihr bekräftigt, dass ihr das gar nicht vorhabt.  

Ja, diese Gefahr/Absicht sehe ich auch.

 

nur sollte man es gezielt auch so diskutieren und benennen, von allen Seiten.

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