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Der Junge ist doch gar nicht vertragsfähig oder hat du das mit den Eltern geklärt. :ph34r:

 

Dann wird es noch interessanter, denn der Gedanke, das mit den Eltern zu klären, ist zunächst dem deutschen Zivilrecht geschuldet (übrigens ist hier immer die Zustimmung beider Elternteile notwendig, was gerne vergessen wird). Allerdings gilt für die Frage der Geschäftsfähigkeit und ggf. der Stellvertretung die jeweilige Rechtsordnung der betroffenen Person bzw. des Aufnahmeortes und hier landen wir im Bereich des Internationalen Privatrechts. Auch eine interessante Freizeitbeschäftigung für diejenigen, die sich an der DSGVO sattgesehen haben.

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Kann er mich verklagen?

 

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Ich denke, er ist im Rentenalter.

 

Leica III | Summaron 5.6/28 | Pan 100 @640

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Der Abgebildete mit dem Spazierstock kann nicht klagen, wenn es sich um ein Selbstportrait handelt und die Kamera (auf einer Mauer abgelegt) mittels einer technischen Einrichtung zeitverzögert automatisch ausgelöst hat. Ein sehr gelungenes Bild, bei dem der Eindruck einer Lebendigkeit entsteht, als ob es sich nicht um eine Selbstaufnahme handelt. Ich meine sogar das Moment der Überraschung im Abgebildeten zu entdecken, was in der selbstgestellten Aufnahmesituation zugleich Ausdruck höchster Könnerschaft seitens des Fotografen wäre.

 

Problematisch sind allerdings die Menschen im Hintergrund. Zwar ist die Leica III nur mit Negativfilm zu bestücken und das fotografieren ist deshalb keine Verarbeitung i.S.d. DSGVO und deshalb statthaft. Aber die Veröffentlichung hier im Forum wäre nur in Ausnahmefällen möglich. Mir würde allerdings sofort die Eigenschaft als Beitrag zur Kunst einleuchten, da die Aufnahme aus dem Bereich des Alltäglichen deutlich herausragt.

 

Danke fürs Zeigen. Ist nicht selbstverständlich.

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Genau, dem netten Anwalt von nebenan lässt man einfach ein bisschen Hecke in den Garten rüberwachsen, dann kommt er auf andere Gedanken bzw. nicht so schnell auf falsche.

Der kommt mir dann mit Ersatzvornahme und sucht sich den teuersten Heckenfriseur, den er finden kann.

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#16 hatte RECHT! Ich bin erst zwischendurch in diesen Thread gelangt und habe interessiert die Diskussionen verfolgt. Unter dem Begriff "Street" dachte ich, dass ich mein Foto einstellen könnte. Leider hatte ich den OBERbegriff "Analog" nicht gelesen! Entschuldigung!! Das Foto wurde mit einer CL (einer digitalen...) aufgenommen. Ich habe es daher gelöscht!

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Guest Commander

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Kann er mich verklagen?

 

attachicon.gifrente.jpg

 

Ich denke, er ist im Rentenalter.

 

Leica III | Summaron 5.6/28 | Pan 100 @640

Kann er bestimmt, aber welche Konsequenzen hätte das für dich?

 

Wie hoch wäre sein zu erwartendendes Schmerzensgeld oder deine Strafe?

 

 

 

Uwe

Edited by Commander
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#16 hatte RECHT! Ich bin erst zwischendurch in diesen Thread gelangt und habe interessiert die Diskussionen verfolgt. Unter dem Begriff "Street" dachte ich, dass ich mein Foto einstellen könnte. Leider hatte ich den OBERbegriff "Analog" nicht gelesen! Entschuldigung!! Das Foto wurde mit einer CL (einer digitalen...) aufgenommen. Ich habe es daher gelöscht!

 

Kein Problem.

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Ich sags ja...wir sollten uns alle zusammen tun und die ganze Welt, jede Ecke des www und hunderte Ausstellungen öffentlich publizieren, wo jede abgebildete Person mit einem schwarzen Balken vor den Augen gezeigt wird.

So lange bis eine Resolution dieses ganze Thema ad absurdum führt...

Es jeder satt hat, solche verunstalten Bilder zu sehen.

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Das erste und letzte Mal das ich meine Handwerkskammer etwas gefragt habe war: Ob sie mich mit ihrem Käseblatt verschonen können,

das würde mir einen Gang zur Mülltonne sparen usw.

 

Ansonsten ich bin Amateur wenn überhaupt mir ist das egal im Zweifel mach ich das wie Rolf und quatsche mir den Menschen und Alles

ist gut. 

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Wh. vom 11.10.2008 - analog - wohl wissend - MP, 28er - u.s.w. …

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Oktoberfest

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