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Was denkt sie wohl?


Guest 10511

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Die Frage, was die Frau im Gegenzug denkt, ist noch nicht beantwortet. Und das muß so bleiben, denn wenn jemand sich ausdenkt, was sie in dieser Lage wohl denkt, kann er es kaum öffentlich sagen.

 

#40 ist eine so simple Provokation, daß sich darauf einzugehen verbietet.

 

xyz.

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Es fällt beim Photographieren in der Nähe von Personen auf, daß man höchst unwilligen Reaktionen begegnet, wenn man in Ländern photographiert, in denen eine auf Technik und Angleichung aller an alles reduzierte Aufklärung noch nicht um sich gegriffen hat. Die herablassende Erklärung, das sei ein Attavismus, der meint, mit dem Bild werde die Seele genommen, greift nur scheinbar zu kurz. (Nun kann es ja sein, daß nicht die Seele des Photographierten Schaden leidet, sondern der Anstand des Bilderräubers sich korrumpiert.)

 

Es gibt im LUF hingegen immer wieder Beispiele von Bildern, aus denen gegenseitiger Respekt spricht, sei es ein wechselseitiges Entgegenkommen aus Spontaneität heraus oder aus langer Vertrautheit.

 

xyz.

Edited by Guest
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Es fällt beim Photographieren in der Nähe von Personen auf, daß man höchst unwilligen Reaktionen begegnet, wenn man in Ländern photographiert, in denen eine auf Technik und Angleichung aller an alles reduzierte Aufklärung noch nicht um sich gegriffen hat.

Also MIR fällt auf, dass man in Ländern, in denen das Fotografiertwerden zu Analogzeiten noch wohlwollende Gesichter erzeugt hat, seit der digitalen Revolution in aller Regel auf Misstrauen, Ablehnung und Aggression stößt.

Gepriesen sei die Digitalfotografie in Verbindung mit dem Internet. Diese Kombi ist, allerspätestens seit Erfindung des Smartphones, der Totengräber der Fotografie. So paradox das auch klingen mag.

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Man sitzt in der Oper, und bevor die Schrift auf dem Vorhang erscheint, die um das Abschalten des Mobiltelephons bittet und Photographieren untersagt, macht die Frau in der Reihe direkt vor mir noch eine Totale in den Zuschauerraum. Was soll's? Sie gafft es zweimal an und sieht direkt vor sich meinen Gesichtsausdruck, den sie weder deuten noch gar verstehen kann.

 

Die Verflachbildschirmung ist das selbstverschuldete Verbildungsprogramm. Aber: Abusus non tollit usum.

 

xyz.

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Das Internet wurde immer wieder als der große Heilsbringer für die Menschheit gepriesen.

Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Köpfe und Herzen werden irgendwann einmal - vollkommen demoliert - nur noch Entscheidungen zwischen 0 und 1 treffen.

oder 35!

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@Halo:

-"#29 gibt NICHT den Gesetzestext wieder, sondern ist eine Interpretation unter vielen." 

-"Diese Interpretationen, die von Macro-Elmarit hier eingestellt wurden, sind völlig realitätsfremd. Ich könnte viele Einzelstellen anführen, schenke sie mir aber. Allein schon der berümte Einverständnisblick - völliger Käse! Wer will den im Streitfall beweisen, wer bestreiten? Die Dame im obigen Bild guckt nicht ablehnend, sondern interessiert, abschätzend. Sie sieht, dass sie fotografiert wird und es gibt keine abwehrende Geste in Richtung des Fotografen. Quizfrage: War ihr Einverständnisblick dem Foto vorausgegangen oder danach gekommen?

Nein, vorauseilender Gehorsam hat noch nie zu guten Ergebnissen geführt, speziell nicht in der Fotografie. Wer sich nicht traut, lässt es. Ansonsten sollte jeder Fotografierende selbst soviel Anstand, Ethik und Moral haben, dass er die Grenzen zur bildlichen Denunziation für sich selbst zieht bzw. offene Ablehnung oder auch nur den Wunsch nach Privatheit respektiert.

Der Verweis auf die Forumsregeln ist völlig belanglos, da der Admin nicht die Rechtsinstanz ist, die abschließend beantworten kann, ob ein Foto "legal" ist oder nicht, sieht man einmal von krassen Fällen ab, die mir hier aber auch in den vielen Jahren seit Beginn des Forums noch nicht untergekommen sind. Vielleicht habe ich ja was verpasst..." 

 

Der Gesetzestext stammt wohl aus 1909. Das Thema gab es damals noch nicht. In solchen Fällen ist dann zumeist das letzte OLG-Urteil maßgebend. Darauf beruhen wohl die eingestellten RA-Kanzlei-Texte. 

Über die Form der "Einwilligung" kann man sicher streiten - Lieblingsthema für Juristen. Daß diese erforderlich ist, basiert wohl auf dem letzten Urteil ("Caroline").

Was die Forumsregeln betrifft: Mit besagtem Urteil wurde nicht der Fotograf verdonnert, sondern die Zeitschrift, also das publizierende Medium. Insofern läge auch hier bei uns der "Schwarze Peter" nicht beim einstellenden Fotograf/User, sondern beim Forumsbetreiber. Insofern wären die Forumsregeln meiner unmaßgeblichen Meinung nach durchaus relevant.

Die Frage allerdings, ob das nur in D so ist und in der Schweiz ganz anders, wurde bislang von den hier aktiven Nachbarn noch nicht beantwortet. Schade. Stattdessen kam da nur gequirlte Luft, "denn sie wissen nicht, was sie tun ..." 

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Siehst Du hier irgendwo BLAUE SCHRIFT, nein, also lehn dich zurück und entspann dich wieder. 

 

Übrigens ist das LUF Rand voll mit Aufnahmen, die Menschen zeigen. Ich hege den Zweifel, ob 

die abgebildeten auch alle ihr Einverständnis zum fotografiert werden zu dürfen,  und das Bild

veröffentlicht werden darf, abgegeben haben ;) 

 

Soviel aus Schweizer Sicht! Abgesehen davon ist das hier ja nicht wirklich öffentlich oder? 

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