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Erinnerung an Eva Brz.


hös

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Diese kleine Serie habe ich 5 Jahre nach der Trennung von meiner damaligen Frau

auf ihren Wunsch aufgenommen,

mit M6 und Summilux 1.4/50mm und Kodak Tri-x-Pan.

Übrigens, kann man übers Internet über den Namen an Adressen und Tel.nummern kommen?

Hendrik

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hallo hendrik,

 

ist doch offiziell meistens so.... durfte mich von einer ex belehren lassen, das letzendlich IMMER die männer die frauen vergraulen....

hab inzwischen gelernt, den spieß umzudrehen ;-)

 

wie gesagt google und telefonbuch.de sind mögliche einstiege oder stayfriends über alte schulkameraden.... möglichkeiten ohne ende....

 

VG, arne

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Hier aber auch ein Hinweis sowohl ganz allgemein als auch speziell vor dem geschilderten Hintergrund:

Bitte bei der Veröffentlichung der Bilder die Rechte beachten, in diesem Fall das Recht am eigenen Bild der Portraitierten.

 

Hendrik, hast Du die Einwilligung Deiner Ex-Frau für die Veröffentlichung der Bilder? Ich weiß z.B. vom Betreiber der fotocommunity, dass dort regelmäßig Klagen von unfreiwillig veröffentlichten auflaufen...

 

Gruß

Andreas

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Hier aber auch ein Hinweis sowohl ganz allgemein als auch speziell vor dem geschilderten Hintergrund:

Bitte bei der Veröffentlichung der Bilder die Rechte beachten, in diesem Fall das Recht am eigenen Bild der Portraitierten.

 

Hendrik, hast Du die Einwilligung Deiner Ex-Frau für die Veröffentlichung der Bilder? Ich weiß z.B. vom Betreiber der fotocommunity, dass dort regelmäßig Klagen von unfreiwillig veröffentlichten auflaufen...

 

Gruß

Andreas

 

wobei zu beachten ist, das dies nur für einzelnd aufgenommene personen gilt, eine gruppe oder mehrere personen dürfen ohne einverständnis veröffentlicht werden. ich nehme an das hier regelmäßig und oft bilder ohne einverständniserklärung veröffentlicht wurden, sonst gäbe es hier vermutlich auch noch mehr familenaufnahmen...

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Vorsichtig, das mit den Gruppen stimmt nicht per se!

 

Das gilt nur bei:

  1. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  2. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Ausführlich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

 

KUG § 22 bestimmt:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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aber welches strafmaß gilt für zuwiderhandlungen? ist doch wohl auch schlimmer, wenn personen verunglimpft werden, was z. b. hier eindeutig nicht der fall ist. ist es einer von tausenden deutscher papiertiger oder tatsächlich ernst zu nehmen?

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Mit Verlaub gesagt, obwohl mir diese Thematik schon aus beruflichen Gründen wohlbekannt ist:

Müßte ich jetzt eine Einverständniserklärung für diese Bilder mitposten?

Da doch ähnliche Bilder schon zu hunderten hier reingestellt wurden, ohne, daß

diese Thematik eine Rolle gespielt hat oder hätte?

Diese würde mir auch schwerfallen, da ich seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr habe,

also bleibts wie bei den meisten Personenbilder bei der Vertrauensbasis?

Gruß

Hendrik

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Mit Verlaub gesagt, obwohl mir diese Thematik schon aus beruflichen Gründen wohlbekannt ist:

Müßte ich jetzt eine Einverständniserklärung für diese Bilder mitposten?

Da doch ähnliche Bilder schon zu hunderten hier reingestellt wurden, ohne, daß

diese Thematik eine Rolle gespielt hat oder hätte?

Diese würde mir auch schwerfallen, da ich seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr habe,

also bleibts wie bei den meisten Personenbilder bei der Vertrauensbasis?

Gruß

Hendrik

Nein, braucht von niemandem beiglegt werden - ich mache nur als Forumsbetreiber darauf aufmerksam, dass diese gesetzliche Regelung von Euch beachtet werden muss. Und wie ja auch klar wurde, gibt es da viel Halbwissen.

 

Der von dir geschilderte Zusammenhang hat nach allgemeiner Erfahrung das größte Potential für derartige Konflikte, daher erschien es mir sinnvoll, mal darauf hinzuweisen. Um so besser, wenn dies hier beachtet wurde!

 

Nachtrag zur Vertrauensbasis: Die besteht dann ausdrücklich zwischen dem Fotografen, der publiziert und der abgebildeten Person, ich muss mich da voir allem absichern...

 

Andreas

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Andreas,

Danke für den Beitrag.

Der übrigens alle im Forum in Bezug auf die persönlichen Bildrechte angeht.

Es wundert mich doch aber, das erst jetzt dieses Thema aufgeworfen wurde,

da ich im alten Forum ein ähnliches Porträt - Entwicklungsmalerei - reingestellt habe.

Und ganz ehrlich:

Die eigene Freundinn oder spätere Frau wird bestimmt nicht vom Fotografen entlohnt.

Bei tausenden von Bildern und hunderten von Aktaufnahmen über die Zeit.

Es sei denn, es handelt sich um eine Auftragsarbeit mit dem Recht der späteren Veröffentlichung der abgelichteten Person aus kommerziellen Zwecken.

Wie auch ein Fotostudio nicht die Negative zwecks späterer Verwertung benutzen oder behalten darf.

Gruß

Hendrik

.

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Hallo,

 

habe in einem anderen Thread ähnliche Bedenken geäußert, worauf man sich über mich lustig gemacht hat.....

 

Übrigens wird bei Nichteinverständnis in der Regel nicht geklagt, sondern es ergeht eine einstweilige Verfügung, daß die Veröffentlichung zu unterlassen ist.

Wenn die dann nicht beachtet wird, dann kann geklagt werden.

 

VG, Arne

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Guest agnoo
Übrigens, kann man übers Internet über den Namen an Adressen und Tel.nummern kommen?

 

Ich finde DIESE Frage in DIESEM Zusammenhang (Ex-Frau) etwas - nennen wir es mal: befremdlich. (Eine ganz private Äusserung).

 

Die technische Seite finde ich "eher gräulich". Kauf Dir mal einen gescheiten Scanner für die "perfekten" Abzüge - Leica-Bilder sollten es einem doch wert sein.

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