mawu Posted November 27, 2009 Share #1 Posted November 27, 2009 Advertisement (gone after registration) Sehr geehrte Damen und Herren, als ambitionierter Fotograf möchte ich einige Bilder gerne in Online Galerien vermarkten. Meine Fotos lassen sich im Prinzip als "Reportagefotografie" oder "Kunstfotografie" beschreiben, d.h. es sind auch fremde Personen oder Gebäude abgebildet - wie etwa die Bilder des Leica Oskar Barnack Preises. Die Bilder sollen nicht in iStockPhoto oder Ghetty für die weitere Verwendung, sondern als Kunstwerk angeboten werden. Gibt es nun ein Problem mit den Rechten der abgelichteten Motive? Mit freundlichen Grüßen, Martin Wurzer Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted November 27, 2009 Posted November 27, 2009 Hi mawu, Take a look here Bildrechte in der Reportage- und Kunstfotografie. I'm sure you'll find what you were looking for!
DN Posted November 27, 2009 Share #2 Posted November 27, 2009 Hallo Martin, das wurde hier schon häufiger besprochen, durchgekaut, aufgewärmt.... so daß sich vielleicht auch etwas über die Suchfunktion finden lassen müßte, auch im Internet sollte dann einiges zu finden sein. Link to post Share on other sites More sharing options...
mawu Posted November 27, 2009 Author Share #3 Posted November 27, 2009 Hallo DN, leider hatte ich nichts gefunden, vielleicht hat ja jemand den Link zu einem Thread. Mittlerweile habe ich auch §§22, 23 Kunsturhebergesetz gefunden, der genau dies regelt, jedoch leider so kompliziert, daß ich auch nicht schlauer bin als vorher... Grüße, Martin Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 27, 2009 Share #4 Posted November 27, 2009 Hier findest Du vielleicht etwas. http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/leica-kundenforum/105062-grunds-tzliches-zum-fotoforum.html Die am Anfang des Threads verlinkte Liste ist Quatsch; diejenigen, die sie erstellt haben verfolgen m.E. bewusst das Ziel, Unsicherheit zu erzeugen. Im weiteren Thread gibt es mehr dazu. Eine präzise rechtliche Beratung kann das aber nicht ersetzen. Link to post Share on other sites More sharing options...
holgerf Posted November 27, 2009 Share #5 Posted November 27, 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, als ambitionierter Fotograf möchte ich einige Bilder gerne in Online Galerien vermarkten. Meine Fotos lassen sich im Prinzip als "Reportagefotografie" oder "Kunstfotografie" beschreiben, d.h. es sind auch fremde Personen oder Gebäude abgebildet - wie etwa die Bilder des Leica Oskar Barnack Preises. Die Bilder sollen nicht in iStockPhoto oder Ghetty für die weitere Verwendung, sondern als Kunstwerk angeboten werden. Gibt es nun ein Problem mit den Rechten der abgelichteten Motive? Mit freundlichen Grüßen, Martin Wurzer Die rechtliche Situation ist kompliziert, auch vielen, die es wissen müssten, nicht geläufig und obendrein in den verschiedenen Ländern nicht einheitlich. Ich stimme daher UliWer zu: dringend juristischen Rat von einem mit Lizenzrecht vertrauten RA einholen. Viel Glück und Erfolg Holger Link to post Share on other sites More sharing options...
mawu Posted November 27, 2009 Author Share #6 Posted November 27, 2009 Ich habe mich inzwischen nun auch ein bisschen belesen und die Komplexität der Sache begriffen. Wie verfährt Leica eigentlich beim Oskar Barnack Preis? Oder wie ist das mit den Veröffentlichungen in diesem Forum? Verlangen die einfach in ihren AGBs von den Fotografen, daß sie "alle " Rechte innehaben? Üblicherweise beschwert sich ja keiner der fotografierten. Trotzdem ist es ja absolut risikoreich, etwas zu veröffentlichen - es könnte sich ja fast immer jemand beschweren, wie man im Fall Google sehen kann... Link to post Share on other sites More sharing options...
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