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Bildrechte in der Reportage- und Kunstfotografie


mawu

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als ambitionierter Fotograf möchte ich einige Bilder gerne in Online Galerien vermarkten. Meine Fotos lassen sich im Prinzip als "Reportagefotografie" oder "Kunstfotografie" beschreiben, d.h. es sind auch fremde Personen oder Gebäude abgebildet - wie etwa die Bilder des Leica Oskar Barnack Preises. Die Bilder sollen nicht in iStockPhoto oder Ghetty für die weitere Verwendung, sondern als Kunstwerk angeboten werden.

 

Gibt es nun ein Problem mit den Rechten der abgelichteten Motive?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Martin Wurzer

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Hallo Martin,

 

das wurde hier schon häufiger besprochen, durchgekaut, aufgewärmt.... so daß sich vielleicht auch etwas über die Suchfunktion finden lassen müßte, auch im Internet sollte

dann einiges zu finden sein.

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Hallo DN,

 

leider hatte ich nichts gefunden, vielleicht hat ja jemand den Link zu einem Thread. Mittlerweile habe ich auch §§22, 23 Kunsturhebergesetz gefunden, der genau dies regelt, jedoch leider so kompliziert, daß ich auch nicht schlauer bin als vorher...

 

Grüße, Martin

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Hier findest Du vielleicht etwas.

 

http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/leica-kundenforum/105062-grunds-tzliches-zum-fotoforum.html

 

Die am Anfang des Threads verlinkte Liste ist Quatsch; diejenigen, die sie erstellt haben verfolgen m.E. bewusst das Ziel, Unsicherheit zu erzeugen. Im weiteren Thread gibt es mehr dazu.

 

Eine präzise rechtliche Beratung kann das aber nicht ersetzen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als ambitionierter Fotograf möchte ich einige Bilder gerne in Online Galerien vermarkten. Meine Fotos lassen sich im Prinzip als "Reportagefotografie" oder "Kunstfotografie" beschreiben, d.h. es sind auch fremde Personen oder Gebäude abgebildet - wie etwa die Bilder des Leica Oskar Barnack Preises. Die Bilder sollen nicht in iStockPhoto oder Ghetty für die weitere Verwendung, sondern als Kunstwerk angeboten werden.

 

Gibt es nun ein Problem mit den Rechten der abgelichteten Motive?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Martin Wurzer

 

Die rechtliche Situation ist kompliziert, auch vielen, die es wissen müssten, nicht geläufig und obendrein in den verschiedenen Ländern nicht einheitlich. Ich stimme daher UliWer zu: dringend juristischen Rat von einem mit Lizenzrecht vertrauten RA einholen.

 

Viel Glück und Erfolg

 

Holger

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Ich habe mich inzwischen nun auch ein bisschen belesen und die Komplexität der Sache begriffen. Wie verfährt Leica eigentlich beim Oskar Barnack Preis? Oder wie ist das mit den Veröffentlichungen in diesem Forum? Verlangen die einfach in ihren AGBs von den Fotografen, daß sie "alle " Rechte innehaben? Üblicherweise beschwert sich ja keiner der fotografierten. Trotzdem ist es ja absolut risikoreich, etwas zu veröffentlichen - es könnte sich ja fast immer jemand beschweren, wie man im Fall Google sehen kann...

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