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M10 Lieferzeit + Händlerrabatt


Guest

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Verständlich. Hätte Leica nicht das Monopol auf Messsucher ... Ein Kommunikationsdesaster, wie es eigentlich nicht mehr vorkommen sollte. Ein Premiumhersteller, nahe am Kunden, verhält sich anders.

 

 

Ja, es ist nicht nur das Monopol, das sie haben, sondern auch der Umgang mit den Kunden. Kommunikationsprobleme kann man heutzutage über das Internet problemlos lösen und jeder Händler verfügt über eine E-Mail Adresse, so dass er aktuell über den Lieferstatus Bescheid weiß.

 

Sollte es an fehlenden Teilen zu liegen, ist wohl das interne Management (Einkauf) wohl nicht up-to-date. Hier scheint es wohl so zu sein, dass man eine teure Lagerhaltung vermeiden möchte und dafür den Kunden warten lässt - er kauft ja eh - oder auch nicht!

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Die Verkaufszahlen 2015/2016 in der Systemkamerasparte von Leica lassen, trotz SL, eigentlich ein solches Verhalten nicht zu.

 

Die Kommunikation funktiniert nicht nur mit den Händlern nicht. Auch Kundenanfragen per Mail zu dem Thema werden nicht beantwortet. Das war neu für mich. So haben Kunden und Händler wenigstens den gleichen Wissensstand ;)

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Hmm… offen gestanden habe ich genau zwei Wochen auf meine M10 gewartet. Meinen Händler Mitte März angerufen, Preis vereinbart und seine Aussage stand, spätestens Ende April sind Sie dabei, da Leica immer in der zweiten Monatshälfte in Deutschland liefert. Habe ihm alsdann noch gesagt, dass ich über Ostern verreise und es toll wäre, die Kamera mitzunehmen. Sein Anruf kam dann Ende März, da er mehr schwarze als silberne bekam. Glück gehabt und einen guten Händler. Eher klein, aber fein mit soliden Aussagen ohne Händlergeschwätz. Apropos, das ganze war bei der M9 mit vier Wochen ähnlich.

 

Grüße

Volker

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Die Verkaufszahlen 2015/2016 in der Systemkamerasparte von Leica lassen, trotz SL, eigentlich ein solches Verhalten nicht zu.

 

Die Kommunikation funktiniert nicht nur mit den Händlern nicht. Auch Kundenanfragen per Mail zu dem Thema werden nicht beantwortet. Das war neu für mich. So haben Kunden und Händler wenigstens den gleichen Wissensstand ;)

 

Meine Mails wurden freundlich beantwortet. Aber leider ohne jegliche inhaltliche Information.

Edited by Volker Schwarz
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Hallo,

 

ich warte immer noch auf die silberne M10.

 

Zu allem Überfluss, sagte mir mein Händler heute, er habe die Preiserhöhung zum 01.05.2017 per Exceltabelle erhalten.

 

Die M10 in silber kostet dann 6850,-EUR.

 

Die letzte Preisliste (Stand2.2017) hatte der Händler erst vor 14 Tagen erhalten. Das Papier hätte man sich sparen können.

 

Gruß Wolfgang

Edited by nr002
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Da gibt es eigentlich nichts zu verhandeln und keine Preise "einzuräumen": Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, stehen die Konditionen fest - auch dann, wenn erst später geliefert wird. Keine Rolle spielt es, ob man schon einen Teilbetrag oder gar den ganzen Preis angezahlt hat; das kann höchstens ein Indiz dafür sein, wenn sonst keine Klarheit darüber zu gewinnen ist, daß tatsächlich bereits ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

 

Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, sondern eine andere Absprache getroffen wurde, kommt es auf den Inhalt dieser Absprache an. Ist zum Beispiel lediglich verabredet worden, daß der Händler Bescheid sagt, wenn er liefern kann, und dann erst ein Angebot unterbreitet, kann er dann auch einen höheren Preis vorschlagen - aber man braucht ihn natürlich nicht zu akzeptieren. Wenn - drittes Beispiel - ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, dem Händler aber ein Rücktrittsrecht vorbehalten wurde, kann er vom Vetrag mit dem alten, niedrigeren Preis zurücktreten und ein Angebot zum neuen, höheren Preis unterbreiten - das man dann aber natürlich wiederum nicht anzunehmen braucht. (Eine Feinheit wäre es noch, wenn der Händler sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hätte, den Preis einseitig zu erhöhen, ohne daß der Kunde vom Vertrag zurücktreten dürfte. Das dürfte, wenn ich mich richtig erinnere, allenfalls dann wirksam sein, wenn die Lieferzeit mehr als vier Monate dauerte. Verbreitet ist es in der Automobilindustrie. Man müßte es jedenfalls sorgfältiger prüfen.)

 

Ob Händler, die sich für eine der letzten Varianten entscheiden, ihre Kunden noch lange behalten, ist eine ganz andere, nämlich keine juristische Frage. Und überhaupt keine Rolle spielen die Vereinbarungen, die die Händler mit der Leica Camera AG treffen (es sei denn, ein Händler träte nur als Vetreter der Leica Camera AG auf - siehe dann oben). Wenn Händler einen Kaufvertrag abschließen, müssen sie liefern, egal wo und zu welchem Preis sie selbst sich die Ware verschaffen.

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Da gibt es eigentlich nichts zu verhandeln und keine Preise "einzuräumen": Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, stehen die Konditionen fest - auch dann, wenn erst später geliefert wird. Keine Rolle spielt es, ob man schon einen Teilbetrag oder gar den ganzen Preis angezahlt hat; das kann höchstens ein Indiz dafür sein, wenn sonst keine Klarheit darüber zu gewinnen ist, daß tatsächlich bereits ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

 

Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, sondern eine andere Absprache getroffen wurde, kommt es auf den Inhalt dieser Absprache an. Ist zum Beispiel lediglich verabredet worden, daß der Händler Bescheid sagt, wenn er liefern kann, und dann erst ein Angebot unterbreitet, kann er dann auch einen höheren Preis vorschlagen - aber man braucht ihn natürlich nicht zu akzeptieren. Wenn - drittes Beispiel - ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, dem Händler aber ein Rücktrittsrecht vorbehalten wurde, kann er vom Vetrag mit dem alten, niedrigeren Preis zurücktreten und ein Angebot zum neuen, höheren Preis unterbreiten - das man dann aber natürlich wiederum nicht anzunehmen braucht. (Eine Feinheit wäre es noch, wenn der Händler sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hätte, den Preis einseitig zu erhöhen, ohne daß der Kunde vom Vertrag zurücktreten dürfte. Das dürfte, wenn ich mich richtig erinnere, allenfalls dann wirksam sein, wenn die Lieferzeit mehr als vier Monate dauerte. Verbreitet ist es in der Automobilindustrie. Man müßte es jedenfalls sorgfältiger prüfen.)

 

Ob Händler, die sich für eine der letzten Varianten entscheiden, ihre Kunden noch lange behalten, ist eine ganz andere, nämlich keine juristische Frage. Und überhaupt keine Rolle spielen die Vereinbarungen, die die Händler mit der Leica Camera AG treffen (es sei denn, ein Händler träte nur als Vetreter der Leica Camera AG auf - siehe dann oben). Wenn Händler einen Kaufvertrag abschließen, müssen sie liefern, egal wo und zu welchem Preis sie selbst sich die Ware verschaffen.

 

Das ist doch mal eine schöne Beschreibung der tatsächlichen Gründe aus denen Händler sagen, sie wüssten nichts.

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