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FREELENS Positionspapier zur Urheberdebatte


Guest srheker

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Hier das FREELENS Positionspapier zur aktuellen und immer wiederkehrenden Urheberdebatte, sei es von Piraten, Grünen oder der Verwertungsindustrie.

 

Ist sicher auch für den einen oder anderen hier interessant.

 

 

FREELENS Positionspapier zur Urheberdebatte | FREELENS

 

FOTOGRAFEN UND URHEBERRECHTE

 

Nach dem Wahlerfolg der Piraten in Berlin am 18.9.2011 verfielen andere Parteien in Panik: Zuerst die Grünen, die Linken und dann auch Teile der CDU. Gemeinsam ist ihnen, dass sie in der Netzpolitik den Piraten nachei- fern wollen und dabei mit Schlagworten agieren: Modernisierung des Urheberrechts, Teilhabe der Gesellschaft an den Werken, Freiheit des Netzes, Zugang zu Werken für die Allgemeinheit etc. Man kann nur vermuten, dass die gegenwärtige Diskussion in den Parteien um Urheberrechte, Schutzfristen etc. alle geschaffenen Werke der Urheber gleich und damit undifferenziert betrachtet. Leider sind alle Papiere der Parteien zu diesen Themen sehr unscharf und auch auf Nachfrage bei den Parteien ist darüber keine Klärung herbeizuführen.

 

Die Hauptprotagonisten der gegenwärtigen Urheberrechtsdiskussion sind einerseits die Verwerter, die u.a. ein Leistungsschutzrecht fordern und so tun, als säßen sie mit den Urhebern in einem Boot. Das dem nicht so ist, kann jeder Urheber aus seiner Erfahrung heraus leicht widerlegen – Verleger legen den Urhebern Buyout- Verträge nach dem Motto „Friss oder stirb“ vor und wollen sich damit für kleines Geld alle Rechte an den Werken für alle Zeit sichern. Die viel gerühmte Partnerschaft zwischen Urheber und Verwerter im Interesse z.B. eines Qualitätsjournalismus ist Vergangenheit. Von einer angemessenen Vergütung, wie sie seit 10 Jahren im Urheberrechtsgesetz festgeschrieben ist, sind die Urheber weiter entfernt als je zuvor. Bevor nunmehr weitere Rechte unentgeltlich durch die Urheber vergeben werden sollen, muss zuerst deren wirtschaftliche Situation deutlich verbessert werden. Immer mehr leben Urheber in prekären Lebensverhältnissen – das kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein.

 

Die zweite Hauptgruppe in der gegenwärtigen Diskussion sind die Nutzer, also die Konsumenten, vertreten durch die obigen Parteien sowie durch die Aggregatoren wie Google und Facebook. Hier herrscht vor allem das Argument vor, dass das, was tägliche Praxis ist, nämlich das Kopieren und Veröffentlichen von Werken Dritter – ohne deren Genehmigung – eh nicht mehr kontrolliert werden kann und somit frei gegeben werden muss. Argumentiert wird mit dem „Zugang zu Werken“ – in der Realität meinen die Protagonisten aber das Verviel- fältigen und Veröffentlichen.

 

Das Feindbild Urheberrecht, als angebliches Überbleibsel aus der analogen Papierwelt, soll sturmreif geschossen werden – es behindere die „Freiheit“ und nütze nur der „Content-Mafia“. Es ist erstaunlich, dass man die enteignen will, deren Werke man nutzen will. Das Urheberrecht schafft erst Freiheiten – denn erst dieses ermöglicht es allen Kulturschaffenden, aus ihren Werken eine Ware zu machen und damit am Markt teilhaben zu können. Und die Urheber brauchen den Markt, er stimmt über ihre Werke ab und sorgt für ein, wenn auch geringes, Auskommen. Gäbe es kein Urheberrecht, gäbe es auch keine Werke, jedenfalls nicht solche, die „Nut- zer“ heute gerne mittels einer Kulturflatrate verwenden möchten. Warum sollen ausgerechnet Urheber nicht handeln können, wie andere Teilnehmer an der Marktwirtschaft auch?

 

 

 

FREELENS Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsreform

 

Auch FREELENS sieht, dass das gegenwärtige Urheberrecht in vielen Punkten schwer zu durchschauen und für die Beteiligten unpraktikabel sein kann. Auch FREELENS hat Veränderungswünsche an das Urheberrecht und beteiligt sich gerne an dessen Weiterentwicklung.

 

Für die Mitglieder des Fotografenverbandes FREELENS sind zwei Punkte in der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des Urheberrechtes besonders wichtig:

 

– Das Recht des Urhebers auf eine faire Vergütung für die Nutzung (Verwertung) seiner Werke

 

– Das Recht des Urhebers, über die Art der Verwendung seiner Werke zu bestimmen

 

Urheberrechte betreffen eine Vielzahl von kreativen Branchen. So wird Musik von Konsumenten anders erwor- ben als Bilder. Fotografen werden von Verwertern oder Vermittlern wie z.B. Verlagen honoriert, wobei unsere Bilder Teil eines Produkts, wie z.B. einer Zeitung oder einem Webauftritt, werden. Fotografen als Urheber sind also keine Verwerter Ihrer Werke und somit auch nicht Teil der von vielen verhassten Content-Industrie.

 

Fotografen geht es nicht darum ein Honorar dafür zu erhalten, dass jemand ihre Bilder nur ansieht, sondern sie wollen angemessen dafür honoriert werden, dass jemand ihre Bilder in Medien verwendet, die dann vom Endverbraucher konsumiert werden. Im Gegensatz zur Musikbranche sind freie Fotografen üblicherweise aber selbst Inhaber der Rechte an Ihren Werken, sodass eine Honorierung nicht „der Industrie“ zugute kommt, son- dern dem „Künstler“ selbst.

– FAIRE VERGÜTUNG

 

Wir legen Wert auf eine deutliche Unterscheidung vom Zugang zu Werken und der Nutzung von Werken. Eine faire Honorierung fordern wir für die Nutzung, also Publizierung, unserer Bilder. Hier greift das derzeitige Urhe- berrecht, das zwar eine angemessene Vergütung vorsieht, aber diese nicht weiter definiert, nicht ausreichend und es besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Verlage und andere Verwerter sind letztlich nur Vermittler von Bildern und anderen Kulturgütern. Sie schaffen immer neue Produkte (z.B. Inhalte für Smartphones, iPad, etc.) und erschließen damit immer neue Märkte. Die Kulturschaffenden werden an den Erträgen aber selten oder sogar meistens gar nicht beteiligt. Während große Verlagsgruppen immer neue Umsatz- und Gewinnrekorde verbuchen, werden Kulturschaffende so schlecht bezahlt, wie nie zuvor.

 

Dank ihrer Macht als Auftraggeber konfrontieren Verlage ihre freien Mitarbeiter mit Verträgen, in denen den Verlagen sehr weitgehende Nutzungen ohne gesonderte oder angemessene Honorierung eingeräumt werden. Vielfach handelt es sich um Buy-out Verträge, in denen keine bestimmten Nutzungsformen definiert werden, sondern alle Nutzungsrechte übertragen werden. Für die Verlage ist es leicht, die freien Mitarbeiter gegenein- ander auszuspielen. „Friss Vogel, oder stirb!“ ist die Devise.

 

Notwenig ist ein Urhebervertragsrecht, das diese Möglichkeiten der Verlage reguliert und die Position der Kulturschaffenden stärkt. Die im Gesetz festgeschriebene aber nicht angewendete „angemessene Vergütung“ muss auch im Einzelfall durch ein Verbandsklagerecht eingefordert werden können. Gerichte müssen ermäch- tigt werden, auch eine Inhaltskontrolle von Verlags-Verträgen vornehmen zu können – sie müssen also nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, sondern auch die gezahlten Honorare für Nutzungsrechte auf ihre Angemessenheit überprüfen dürfen.

 

Die Höhe der Schadensersatzforderung bei nicht genehmigter und nicht honorierter Veröffentlichung muss neu definiert werden. Derzeit bemisst sich der Schaden an der Höhe des Honorars, das der Urheber hätte verlangen können, wen er gefragt worden wäre (Lizenzanalogie). Daraus ergibt sich aber, dass ein Verwender überhaupt kein Risiko eingeht, wenn er vom Urheber keine Nutzungsrechte eingeholt hat und trotzdem z.B. das Foto veröffentlicht.

 

Grundsätzlich wirken sich geringe Honorare gesamtwirtschaftlich auf die gleiche Art und Weise aus wie gerin- ge Löhne. So ist es also nicht nur aus kulturpolitischen Gründen wichtig, sich für angemessene Vergütungen einzusetzen, sondern auch aus wirtschaftspolitischen Gründen.

 

 

 

– KONTROLLE ÜBER DIE VERWENDUNG VON FOTOS

 

Ein Urheber muss eine Nutzung seiner Werke auch ablehnen können, z.B., wenn ein Bild in einem nicht er- wünschten Kontext veröffentlicht werden soll oder wenn Rechte Dritter, z.B. Persönlichkeits-, Marken-, oder Urheberrechte, berührt werden.

 

Wir Fotografen als Urheber tragen eine Verantwortung gegenüber fotografierten Personen. Wir wissen um die Rechtslage bei Rechten Dritter und wir müssen und wollen hierfür auch einstehen. Können Fotografen nicht mehr sicherstellen, dass Bilder von Personen nur in einem bestimmten Umfang oder zu einem bestimmten Zweck veröffentlicht werden, ist sicher damit zu rechnen, dass Menschen immer seltener bereit sein werden, sich fotografieren zu lassen. So mag eine Person ihre Zustimmung dazu geben, fotografiert zu werden, wenn das Bild journalistisch mit einem konkreten Bezug verwendet wird, nicht aber, wenn eine werbliche Verwen- dung oder eine Veröffentlichung in einem anderen Zusammenhang möglich ist. Nach den Vorstellungen der o.a. Parteien wäre es, z.B. mit einer Kulturflatrate oder einer Verkürzung oder Abschaffung der Schutzfrist mög-lich, dass ein noch aktuelles Foto von einer Kinderhochzeit, das in Afghanistan fotografiert wurde, auf der privaten Internet-Seite eines Neonazis seine Ausländerfeindlichkeit bebildert.

 

Zu den wesentlichen Schlagworten, die aktuell in der Urheberrechtsdebatte auftauchen, geben wir nach- folgend einige Antworten:

 

1. Zugang zu Werken / Privatkopie

 

Für Fotografen ist es grundsätzlich wichtig, dass Ihre Bilder gesehen werden. So publizieren viele Kollegen Bil- der in Portfolios auf Ihrer Website. Diese können i.d.R. von jedermann jederzeit kostenfrei angesehen werden – allein in Deutschland sind Milliarden Fotos, sei es von Amateuren oder Profis, frei ansehbar. Auch können Bilder in den meisten Online-Bildarchiven ohne Registrierung angesehen werden. Der Zugang zu den Werken ist somit schon heute gegeben. Die Verwendung von Bildern in Form einer „Privatkopie“, die nur im privaten Umfeld genutzt und nicht publiziert wird, ist schon jetzt gestattet. Noch nie war der Zugang zu Werken so umfänglich und einfach wie heute.

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Guest srheker

2. Kulturflatrate

 

Von einigen Politikern wird eine sogenannte Kulturflatrate gefordert, um Nutzern die Verwendung von Werken ohne individuelle Genehmigung und Bezahlung zu ermöglichen. Wie diese Kulturflatrate, die von jedem Bürger gezahlt werden soll, den einzelnen Kulturschaffenden zugute kommen soll und nach welchen Kriterien sie aus- geschüttet werden soll, ist bis jetzt völlig ungeklärt.

 

Bei unserer Ablehnung der Kulturflatrate steht dies das aber nicht im Vordergrund. Entscheidend ist vielmehr, dass der Nutzer Bilder ohne jede Kontrolle durch den Urheber publizieren kann. Einer pauschalen Freigabe der Verwendung können wir aus den oben beschriebenen Gründen auf keinen Fall zustimmen.

 

3. Erleichterung von Bildnutzungen im Bildungsbereich

 

Für die klar abgegrenzte Nutzergruppe „Bildungsbereich“ (für die schon weitgehende Schrankenregelungen existieren), also Schulen, Hochschulen, Universitäten, Volkshochschulen und andere staatliche Bildungsins- titutionen können wir uns eine Erleichterung des Zugangs für die Nutzung von Fotos sehr gut vorstellen und erwarten von diesen Institutionen und deren Vertretern Vorschläge zur Nutzung und der Honorierung.

 

4. Erleichterung der Publikation von Bildern durch Privatpersonen oder andere Gruppen

 

Für Privatnutzer oder andere Gruppen wie gemeinnützige Verein oder NGOs können wir uns Erleichterungen wie im Bildungsbereich nicht vorstellen. Dies ist mit der gleichen Problematik begründet wie die Ablehnung der Kulturflatrate: Eine Kontrolle der Verwendung ist für den Urheber nicht möglich – hier würden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

 

In der Praxis werden Anfragen von Privatleuten, kleinen Vereinen und ähnlichen schon jetzt sehr großzügig gehandhabt. Dem Motto „Fragen kostet nichts“ folgend, fragen viele Menschen einfach bei dem Fotografen an, ob sie ein Bild für einen bestimmten Zweck nutzen dürfen. Durch den Urhebernachweis und das Internet kann der Kontakt zum Urheber leicht hergestellt werden. Darüber hinaus sind Privatnutzer schon heute in der Lage, sich Bilder als Illustrationen sehr preiswert und einfach bei sogenannten Microstock-Bildagenturen zu beschaffen – der Preis pro Foto beträgt dort durchschnittlich 50 Cent.

 

Die Überlegung vieler Politiker, die Rechtslage dem Verhalten von Nutzern anzupassen, ist sicher nicht der rich- tige Weg. Wenn es, dank der technischen Möglichkeiten in einer digitalen Welt, heute sehr einfach ist, Bilder ohne Erlaubnis und Honorierung zu nutzen, kann es keine Lösung sein, diese illegale Nutzung legalisieren. Das Fahren ohne Fahrschein mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird – trotz Problemen bei der Strafverfolgung – ja auch nicht, z.B. durch die freie Nutzung des ÖPNV, legalisiert. Mangelndes Unrechtsbewusstsein kann kein Grund sein, das Recht abzuschaffen.

 

5. Fair Use Prinzip

 

Das sogenannte Fair Use Prinzip halten wir aus den bereits genannten Gründen nicht für praktikabel. Fair Use lässt sich derzeit, auch als Rechtsbegriff, nicht klar definieren und fordert geradezu langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen heraus – wie Beispiele in den USA zeigen.

 

 

6. CC-lizenzen

 

CC-Lizenzen sind ein sinnvolles Mittel, um Nutzungsrechte in bestimmter Form freizugeben. Wir befürworten diesen bereits funktionierenden Standard, sehen aber darüber hinaus keinen Handlungsbedarf.

 

7. Veränderung von Schutzfristen

 

Eine Verkürzung oder gar Abschaffung der Schutzfristen, wie von einigen politischen Akteuren gefordert, wür- de ein massives Problem für die Urheber darstellen. Ist die Schutzfrist für ein Werk abgelaufen, kann es von jedermann ohne Einverständnis und Honorierung des Urhebers genutzt werden. Somit bedeutet das Ende der Schutzfrist für den Urheber das Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit und das Ende der Kontrolle über die Verwendung des Werkes.

 

In wirtschaftlicher Hinsicht wollen wir, wie jede andere Berufsgruppe auch, Erarbeitetes auch an unsere Nach- fahren weitergeben können. Bei uns ist das kein materielles Gut, wie die landwirtschaftliche Nutzfläche oder der Viehbestand eines Bauern, sondern es sind die Nutzungsrechte für Bilder. Niemand käme auf die Idee, dass der Grundbesitz eines Bauern nach dessen Tod nicht an seine Erben weitergegeben werden kann, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. Aus dieser Sicht mutet es schon seltsam an, dass die Schutzfristen überhaupt begrenzt sind, während materieller Besitz ganz selbstverständlich ohne zeitliche Beschränkung an die Nachfolger weitergegeben wird.

 

Im Gegensatz zu Schutzrechten bei Patenten behindern Schutzfristen bei Bildwerken nicht die Entwicklung oder den Wettbewerb. Tatsächlich befördern Schutzfristen bei Bildwerken den Wettbewerb, da ältere Werke nicht frei verfügbar sind sondern ebenfalls honoriert werden müssen. Es wird also für die Wettbewerbsgleich- heit zwischen alten und neuen Werken gesorgt.

 

Bei der Verkürzung von Schutzrechten muss auch beachtet werden, dass Rechte Dritter durchaus weiter beste- hen, aber nicht mehr durch verantwortungsvollen Umgang durch den Urheber vor missbräuchlicher Nutzung geschützt sind. Wenn angestrebt wird, die Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers enden zu lassen, muss be- dacht werden, dass die letzten Bilder zu diesem Zeitpunkt erst einige Tage alt sein können. Wir treffen hier also wieder auf die gleiche Problematik, wie sie bei der Kulturflatrate beschrieben wurde: Es muss auch nach dem Tod des Urhebers möglich sein die Verwendung der Werke zu kontrollieren.

 

8. Abmahnungen

 

Für Urheber muss es möglich sein, sich gegen nicht erlaubte oder missbräuchliche Verwendung seiner Werke wehren zu können. Grundsätzlich sind Abmahnungen ein guter, weil unkomplizierter, schneller und für beide Seiten kostengünstiger Weg, dies zu tun. Das Verfahren schützt auch die Gerichte vor einer großen Zahl von Verfahren. Das dies zum Teil von spezialisierten Anwaltskanzleien im großen Stil mit unverhältnismäßigen Gebühren übernommen wird, ist weder für die Urheber noch für die Juristen eine wünschenswerte Situation.

 

9. Vergriffenen Werke

 

Hier sehen wir keinen Handlungsbedarf. Die Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte an vergriffenen Werken sind bekannt – man kann von ihnen eine Lizenz erwerben, um das vergriffene Werk neu aufzulegen.

 

10. Verwaiste Werke

 

Die Einholung von Lizenzen an verwaisten Werken sollte in die Hand der Verwertungsgesellschaften gelegt werden. Diese haben, unter Mitwirkung der dort vertretenen Urheber, bereits praktikable Vorschläge gemacht, die in das Urhebergesetz einfließen können.

 

11. Verwertungsgesellschaften.

 

Wir wehren uns dagegen, dass von Teilen der Politik Verwertungsgesellschaften als „undemokratisch“ bezeichnet werden. Die für Fotografen zuständige VG Bild-Kunst, und nur über diese können wir sprechen, erfüllt ihre Aufgabe unter vollständiger Transparenz, geleitet und kontrolliert von Urhebern und deren Vertretern. Neben der Verteilung der Nutzungsabgaben an die Urheber werden vielfältige soziale und kulturelle Aufgaben wahr- genommen – alles unter Kontrolle der Urheber selbst. Ohne das Prinzip der Verwertungsgesellschaften wäre die Teilhabe der Gesellschaft an Werken der Urheber auf einfache, legale und preiswerte Art nicht möglich und würde massiv kriminalisiert werden. Wir fordern „die Politik“ hier auf, Diffamierungen zu unterlassen und sich selbst ein Bild in einer Verwaltungsratsitzung oder Mitgliederversammlung einer Verwertungsgesellschaft zu machen.

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Bis zur kompletten Kriminalisierung der Urheber ist es eigentlich nicht mehr weit. Jemand der trotz Befähigung keine Werke zum kostenfreien Wohle Dritter herstellt, sollte eigentlich zur Strafe Ausgleichszahlungen an seine Ausbeuter zahlen. Wann darf ich z.B. Gerhard Richter dazu verdonnern, mir meine neue Flurdeko kostenlos zu malen? :rolleyes:

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Guest srheker
Bis zur kompletten Kriminalisierung der Urheber ist es eigentlich nicht mehr weit.

 

 

Was leider auch zu einem großen Teil das Verdienst vieler Fotografen ist, die meinen, daß das Thema sie nicht betrifft, weil sie nicht von ihren Bildern leben.

 

Aber auch für die steht einiges auf dem Spiel, wenn das Urheberrecht fällt oder sowas wie eine Kulturflatrate kommt, denn dann sind alle Bilder die jemand macht "gemeinfrei" ob er damit Geld verdienen wollte oder nicht.

 

Und wenn wir Fotografen und andere Urheber jetzt nicht aufstehen und was sagen, dann wird die Öffentlichkeit das, was gerade passiert als einen Streit zwischen den niedlichen Piraten und der bösen Abmahner aus der Film- und Musikindustrie wahrnehmen.

 

Damit man als Fotograf aber was dazu sagen kann, muß man auch was wissen, was man sagen kann. Und da liefert das Positionspapier einiges an Argumenten.

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Leider liefert dieses Positionspapier wenig neues zu den Themen die die Allgemeinheit betreffen. Vorangestellt: ich bin definitiv für vernünftige Rechte der Urheber an ihren Werken. Wie aber schon in dem Papier angesprochen, werden trotz des geltenden Rechtes die Urheber nicht immer fair am Ertrag ihrer Werke beteiligt. Dies liegt aber nicht am Recht, sondern an den häufig schlechten Verträgen die sie nur geringfügig am Erlös beteiligen. Hier kann gerade das Internet mit neuen Vertriebsplattformen Konkurrenz zu den bestehenden schaffen, die sich für die Urheber auszahlen kann.

 

Es ist traurig zu sehen, das Photographie immer schlechter bezahlt wird, aber das hat mit vielen Veränderungen zu tuen. Über Micro-Stock kann jeder Hobbyist professionellen Photographen Konkurrenz machen, und auch die Medienlandschaft ändert sich gravierend. All diese Veränderungen haben wenig mit dem geltenden Urheberrecht zu tuen.

 

Aber der Grund, warum immer mehr das Urheberrecht ändern wollen, ist sein stetiger Missbrauch. Ja, vieles was im Internet geschieht ist nicht rechtens. Das rechtfertigt aber nicht die Wellen von kostenpflichtigen Abmahnungen, die häufig auch völlig unschuldige Treffen. Oder das blinde (und technisch wirkungslose) Sperren des Netzes wie in SOPA verlangt. Auch verstehe ich nicht, wieso es strafbar ist, eine Blu-Ray Disk, die ich gekauft habe, auf meinem iPad anzuschauen. Schliesslich sollten gerade wir photographierenden auch daran interessiert sein, dass nicht wie es immer häufiger vorkommt, photographieren von Motiven untersagt wird, weil diese einem Urheberrecht unterlägen. Hier gibt es den Spagat zwischen dem Schutz der eigenen Werke und der Freiheit diese erst zu erschaffen.

 

Daher denke ich, dass eine vernünftige Rechtssituation nur zustande kommt, wenn alle Parteien konstruktiv daran arbeiten. Das bedeutet sicher auch das ein oder andere Zugeständnis, wo ein vermeintliches Besitztum aufgegeben werden muss, um das Urheberrecht als ganzes zu retten. Ansonsten bekommen wir irgend ein "Monster" je nachdem welche Gruppe sich am Ende durchsetzt.

 

Punkte die ich persöhnlich für überarbeitungswürdig erachte sind:

  • Weg mit den kostenpflichtigen Abmahnungen. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum Anwaltskanzleien mit Abmahnungen grundsätzlich Geld verdienen. Eine erste Abmahnung sollte keinen Anwalt brauchen und damit keine Kosten verursachen.
  • Recht an der Privatkopie. Es darf nicht strafbar sein, ein Werk, dass man legal erworben hat, für seine eigenen privaten Zwecke zu kopieren.
  • Klare Regelungen für das Erschaffen neuer Werke. Wir müssen aufpassen, dass nicht aufgrund des Urheberrechtes das photographieren praktisch unmöglich wird. Also nicht das photographieren selber, aber die Verwertung der entstandenen Aufnahmen.

 

Viele Grüße,

Peter

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Guest srheker

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Dies liegt aber nicht am Recht, sondern an den häufig schlechten Verträgen die sie nur geringfügig am Erlös beteiligen.

 

Das liegt vor allem an den Fotografen die solche Verträge brav unterschreiben.

 

Und die Gewerkschaften machen bei dem Quatsch noch mit, imdem sie selbst Leuten die für 4,- das Bild für Zeitungen fotografieren noch Mut machen statt die wegen Preisbrecherei rauszuschmeißen.

 

Wir versuchen dann ihnen Mut zu machen…

 

Hier kann gerade das Internet mit neuen Vertriebsplattformen Konkurrenz zu den bestehenden schaffen, die sich für die Urheber auszahlen kann.

 

Das ist ein frommer Traum. Leider.

 

Die "neuen Vertriebsplattformen" gibt es schon, sie heißen Microstock-Agentur ( Du nennst sie ja selbst) und haben es Heinzi Müller von nebenan möglich gemacht seine Bilder für 50,- das Stück zu verkaufen.

 

 

 

 

Es ist traurig zu sehen, das Photographie immer schlechter bezahlt wird, aber das hat mit vielen Veränderungen zu tuen. Über Micro-Stock kann jeder Hobbyist professionellen Photographen Konkurrenz machen, und auch die Medienlandschaft ändert sich gravierend. All diese Veränderungen haben wenig mit dem geltenden Urheberrecht zu tuen.

 

Und? Weil es neben dem Urheberrecht noch andere Baustellen gibt, sollte man in Sachen Urheberrecht nichts tun? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

 

 

Und jetzt frage ich mich, ob Du das Positionspapier überhaupt gelesen hast:

 

 

 

 

Punkte die ich persöhnlich für überarbeitungswürdig erachte sind:

[*]Weg mit den kostenpflichtigen Abmahnungen. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum Anwaltskanzleien mit Abmahnungen grundsätzlich Geld verdienen. Eine erste Abmahnung sollte keinen Anwalt brauchen und damit keine Kosten verursachen.

 

Da würde ich dann eben direkt den Klageweg beschreiten, die Abmahnung ist ja nur ein Weg das für den anderen kostengünstiger zu machen.

 

Und was natürlich garnicht geht ist, daß wer meine Arbeit klaut maximal den normalen Preis dafür bezahlen muß. Da wären meine ehrlichen Kunden ja schön blöd und das ganze eine Einladung zum Urheberrechtsverstoß.

 

Im übrigen verursacht ja der Verletzer hier die Kosten, denn meine Arbeitszeit die bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen drauf geht will auch bezahlt werden, das selbe gilt für Auslagen und eben den Anwalt.

 

 

 

[*]Recht an der Privatkopie. Es darf nicht strafbar sein, ein Werk, dass man legal erworben hat, für seine eigenen privaten Zwecke zu kopieren.

1. Zugang zu Werken / Privatkopie

 

Für Fotografen ist es grundsätzlich wichtig, dass Ihre Bilder gesehen werden. So publizieren viele Kollegen Bil- der in Portfolios auf Ihrer Website. Diese können i.d.R. von jedermann jederzeit kostenfrei angesehen werden – allein in Deutschland sind Milliarden Fotos, sei es von Amateuren oder Profis, frei ansehbar. Auch können Bilder in den meisten Online-Bildarchiven ohne Registrierung angesehen werden. Der Zugang zu den Werken ist somit schon heute gegeben. Die Verwendung von Bildern in Form einer „Privatkopie“, die nur im privaten Umfeld genutzt und nicht publiziert wird, ist schon jetzt gestattet. Noch nie war der Zugang zu Werken so umfänglich und einfach wie heute.

 

 

[*]Klare Regelungen für das Erschaffen neuer Werke. Wir müssen aufpassen, dass nicht aufgrund des Urheberrechtes das photographieren praktisch unmöglich wird. Also nicht das photographieren selber, aber die Verwertung der entstandenen Aufnahmen.

 

Wenn das Fotografieren irgendwann unmöglich wird, dann sicher nicht wegen des Urheberrechts.

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Das liegt vor allem an den Fotografen die solche Verträge brav unterschreiben.

 

Und die Gewerkschaften machen bei dem Quatsch noch mit, imdem sie selbst Leuten die für 4,- das Bild für Zeitungen fotografieren noch Mut machen statt die wegen Preisbrecherei rauszuschmeißen.

 

Wir versuchen dann ihnen Mut zu machen…

 

 

 

Das ist ein frommer Traum. Leider.

 

Die "neuen Vertriebsplattformen" gibt es schon, sie heißen Microstock-Agentur ( Du nennst sie ja selbst) und haben es Heinzi Müller von nebenan möglich gemacht seine Bilder für 50,- das Stück zu verkaufen.

 

Leider sieht es für die Photographen im Moment nicht so rosig aus - aber im Bereich Musik/Literatur scheint der "Direktvertrieb" durch die Künstler zumindest eine Alternative sein, die ihnen einen höheren Anteil an dem Ertrag gibt.

 

 

 

 

Und? Weil es neben dem Urheberrecht noch andere Baustellen gibt, sollte man in Sachen Urheberrecht nichts tun? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

Ich habe doch vor allem gesagt dass man etwas tuen soll. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, dass die Hauptdiskussion ausserhalb der Photographie stattfindet - insbesondere um Musik, Filme, etc. Aber der Ausgang dieser Diskussion kann, insofern sie das Urheberrecht beeinflusst auch dann für die Photographen relevant sein.

 

 

Und jetzt frage ich mich, ob Du das Positionspapier überhaupt gelesen hast:

Ja, das habe ich.

 

 

Da würde ich dann eben direkt den Klageweg beschreiten, die Abmahnung ist ja nur ein Weg das für den anderen kostengünstiger zu machen.

Man muss zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheiden. Bei privater Nutzung sollte eine form- und kostenlose Abmahnung ausreichen. Wenn diese keinen Erfolg hat, kann man weitere Eskalationsstufen in betracht ziehen.

 

Und was natürlich garnicht geht ist, daß wer meine Arbeit klaut maximal den normalen Preis dafür bezahlen muß. Da wären meine ehrlichen Kunden ja schön blöd und das ganze eine Einladung zum Urheberrechtsverstoß.

Da stimme ich voll mit überein.

 

Im übrigen verursacht ja der Verletzer hier die Kosten, denn meine Arbeitszeit die bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen drauf geht will auch bezahlt werden, das selbe gilt für Auslagen und eben den Anwalt.

 

Ich rede wieder von dem Privatverstoss: da sollte eine Email oder ein Brief ausreichen, beide verursachen nur geringfügige Kosten. Bei kommerziellen Verstössen ist das natürlich etwas ganz was anderes.

 

 

1. Zugang zu Werken / Privatkopie

 

Für Fotografen ist es grundsätzlich wichtig, dass Ihre Bilder gesehen werden. So publizieren viele Kollegen Bil- der in Portfolios auf Ihrer Website. Diese können i.d.R. von jedermann jederzeit kostenfrei angesehen werden – allein in Deutschland sind Milliarden Fotos, sei es von Amateuren oder Profis, frei ansehbar. Auch können Bilder in den meisten Online-Bildarchiven ohne Registrierung angesehen werden. Der Zugang zu den Werken ist somit schon heute gegeben. Die Verwendung von Bildern in Form einer „Privatkopie“, die nur im privaten Umfeld genutzt und nicht publiziert wird, ist schon jetzt gestattet. Noch nie war der Zugang zu Werken so umfänglich und einfach wie heute.

 

Richtig. Bei Photos ist mir kein auch nur im Ansatz "wirksames" Kopierschutzverfahren bekannt, ansonsten hätten wir da die gleichen Probleme. Aber ich bezog mich ausdrücklich auf Blu-Ray Disks für die es momentan keine legale Kopiermöglichkeit gibt. (Bei DVDs bliebe es zu klären ob deren Kopierschutz im rechtlichen Sinne als "wirksam" angesehen wird).

 

 

Wenn das Fotografieren irgendwann unmöglich wird, dann sicher nicht wegen des Urheberrechts.

 

Wollen wir es hoffen...

 

Viele Grüße,

Peter

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Guest srheker
Leider sieht es für die Photographen im Moment nicht so rosig aus - aber im Bereich Musik/Literatur scheint der "Direktvertrieb" durch die Künstler zumindest eine Alternative sein,

 

 

 

Was würdest Du denn sagen, wie man das Geschäftsmodell der meisten Fotografen nennen sollte, wenn nicht Direktvertrieb.

 

Nochmal ganz deutlich: Kein Fotograf wird dem Endverbraucher einer Zeitung unter Umgehung der Zeitung direkt ein Bild verkaufen. Das wäre auch nicht erstrebenswert, weil das niemanden ernähren könnte.

 

 

die ihnen einen höheren Anteil an dem Ertrag gibt.

 

 

Was bringt es einer Band, wenn sie 1000 Leuten direkt ihre CD für 10 Euro verlaufen und sie die ganzen 10 Euro behalten dürfen?

 

Da fährt man mit einer Plattenfirma die die Produktion finanziert und ein funktionierende Marketing- und Vertriebssystem mitbringt in vielen Fällen sicher besser, selbst wenn man nicht jeden Euro bekommt, den der Käufer für die CD bezahlt.

 

 

 

 

Ich habe doch vor allem gesagt dass man etwas tuen soll. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, dass die Hauptdiskussion ausserhalb der Photographie stattfindet - insbesondere um Musik, Filme, etc. Aber der Ausgang dieser Diskussion kann, insofern sie das Urheberrecht beeinflusst auch dann für die Photographen relevant sein.

 

 

 

Und genau deswegen sollte man das nicht abwarten, sondern Flagge zeigen und deutlich machen nicht alle Urheber sind die böse Plattenindustrie.

 

 

 

 

 

Man muss zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheiden. Bei privater Nutzung sollte eine form- und kostenlose Abmahnung ausreichen. Wenn diese keinen Erfolg hat, kann man weitere Eskalationsstufen in betracht ziehen.

 

 

Ich rede wieder von dem Privatverstoss: da sollte eine Email oder ein Brief ausreichen, beide verursachen nur geringfügige Kosten. Bei kommerziellen Verstössen ist das natürlich etwas ganz was anderes.

 

 

 

 

Ich meine das nicht böse, aber ich finde Deine Position da recht naiv.

 

Hast Du schonmal als Fotograf mit sowas zu tun gehabt? Die normale Reaktion auf alles unterhalb der Abmahnung ist genau Null.

 

1.

 

Warum sollte die Abmahnung kostenlos sein? Warum sollte derjenige der einen Rechtsverstoß begeht nicht für die dadurch enstehenden Kosten aufkommen müssen?

 

Ich habe den Eindruck, daß viele sich in solchen Fragen gerne einen Freischuß einräumen möchten, für den Fall, daß man selbst mal...

 

(Es geht ja nicht darum da an jedem Schüler ein Exempel im sechstelligen Bereich zu statuieren, wie das die Musikindustrie und die berüchtigten Abmahnanwälte getan haben, die damit die Abmahnung in Verruf gebracht haben.)

 

2.

 

Warum sollte man zwischen privat und kommerziell unterscheiden? Das führt zu nicht weiter als, daß jeder, dem man bei einem Urheberrechtsverstoß auf die Schliche kommt erstmal behaupten wird, das sei alles privat.

 

Das was dabei rauskommt sind jede Menge Prozesse in denen man klären muß, war das jetzt privat oder nicht.

 

Ich sehe auch keinen Grund, warum man private Urheberrechtsverletzungen rechtlich irgendwie besser stellen sollte.

Wenn jemand schwarzfährt, dann ist es auch egal, ob er zum Freizeitvergnügen in der U-Bahn sitzt oder er zur Arbeit fährt.

 

Würde es für Dich einen Unterschied machen ob Dir jemand deine Kamera klaut, um damit Familienfotos zu machen, oder ob sie jemand klaut der damit für Geld anderer Leute Kinder fotografiert?

 

 

Im übrigen kann ich mich da nur den Argumenten aus dem Freelens Positionspapier anschließen:

 

4. Erleichterung der Publikation von Bildern durch Privatpersonen oder andere Gruppen

 

Für Privatnutzer oder andere Gruppen wie gemeinnützige Verein oder NGOs können wir uns Erleichterungen wie im Bildungsbereich nicht vorstellen. Dies ist mit der gleichen Problematik begründet wie die Ablehnung der Kulturflatrate: Eine Kontrolle der Verwendung ist für den Urheber nicht möglich – hier würden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

 

In der Praxis werden Anfragen von Privatleuten, kleinen Vereinen und ähnlichen schon jetzt sehr großzügig gehandhabt. Dem Motto „Fragen kostet nichts“ folgend, fragen viele Menschen einfach bei dem Fotografen an, ob sie ein Bild für einen bestimmten Zweck nutzen dürfen. Durch den Urhebernachweis und das Internet kann der Kontakt zum Urheber leicht hergestellt werden. Darüber hinaus sind Privatnutzer schon heute in der Lage, sich Bilder als Illustrationen sehr preiswert und einfach bei sogenannten Microstock-Bildagenturen zu beschaffen – der Preis pro Foto beträgt dort durchschnittlich 50 Cent.

 

Die Überlegung vieler Politiker, die Rechtslage dem Verhalten von Nutzern anzupassen, ist sicher nicht der rich- tige Weg. Wenn es, dank der technischen Möglichkeiten in einer digitalen Welt, heute sehr einfach ist, Bilder ohne Erlaubnis und Honorierung zu nutzen, kann es keine Lösung sein, diese illegale Nutzung legalisieren. Das Fahren ohne Fahrschein mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird – trotz Problemen bei der Strafverfolgung – ja auch nicht, z.B. durch die freie Nutzung des ÖPNV, legalisiert. Mangelndes Unrechtsbewusstsein kann kein Grund sein, das Recht abzuschaffen.

Edited by srheker
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Was würdest Du denn sagen, wie man das Geschäftsmodell der meisten Fotografen nennen sollte, wenn nicht Direktvertrieb.

 

Nochmal ganz deutlich: Kein Fotograf wird dem Endverbraucher einer Zeitung unter Umgehung der Zeitung direkt ein Bild verkaufen. Das wäre auch nicht erstrebenswert, weil das niemanden ernähren könnte.

Richtig, deshalb habe ich ja gesagt, das sich dieses auf andere Produkte als die Photographie bezieht.

 

Was bringt es einer Band, wenn sie 1000 Leuten direkt ihre CD für 10 Euro verlaufen und sie die ganzen 10 Euro behalten dürfen?

 

Da fährt man mit einer Plattenfirma die die Produktion finanziert und ein funktionierende Marketing- und Vertriebssystem mitbringt in vielen Fällen sicher besser, selbst wenn man nicht jeden Euro bekommt, den der Käufer für die CD bezahlt.

Gut möglich, jeder Künstler sollte genau nachrechnen, welche Option für ihn am günstigsten ist. Aber alleine die Tatsache das ein Monopol wegbricht, wird die Verhandlungsposition der Künstler sicher verbessern.

 

 

Und genau deswegen sollte man das nicht abwarten, sondern Flagge zeigen und deutlich machen nicht alle Urheber sind die böse Plattenindustrie.

 

Ich meine das nicht böse, aber ich finde Deine Position da recht naiv.

 

Hast Du schonmal als Fotograf mit sowas zu tun gehabt? Die normale Reaktion auf alles unterhalb der Abmahnung ist genau Null.

Wenn eine kostenlose Abmahnung nichts bringt, kann das Gesetz gerne eine kostenbewehrte 2te Abmahnung vorsehen.

 

1. Warum sollte die Abmahnung kostenlos sein? Warum sollte derjenige der einen Rechtsverstoß begeht nicht für die dadurch enstehenden Kosten aufkommen müssen?

 

Ich habe den Eindruck, daß viele sich in solchen Fragen gerne einen Freischuß einräumen möchten, für den Fall, daß man selbst mal...

 

(Es geht ja nicht darum da an jedem Schüler ein Exempel im sechstelligen Bereich zu statuieren, wie das die Musikindustrie und die berüchtigten Abmahnanwälte getan haben, die damit die Abmahnung in Verruf gebracht haben.)

 

Es mag Dir nicht darum gehen, an Schülern ein Exempel zu statuieren. Aber solange Abmahnanwälte das geltende Recht derart missbrauchen, besteht Handlungsbedarf. Vor allem wenn es praktisch keine rechtliche Möglichkeit gibt, sich gegen die Abmahnungen zu wehren, auch wenn es ziemlich klar ist, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. (Die verwendeten IP-logs sind häufig sehr zweifelhaft, der Privatmann hat aber kaum eine Möglichkeit diese zu widerlegen).

Anmerkung: für viele Straftaten hängt das Strafmass davon ab, ob diese in einem gewerblichen Umfeld geschehen.

 

2. Warum sollte man zwischen privat und kommerziell unterscheiden? Das führt zu nicht weiter als, daß jeder, dem man bei einem Urheberrechtsverstoß auf die Schliche kommt erstmal behaupten wird, das sei alles privat.

 

Das was dabei rauskommt sind jede Menge Prozesse in denen man klären muß, war das jetzt privat oder nicht.

Naja, die Feststellung ob eine Aktivität privat oder geschäftlich ist, übernimmt in unserem Land sehr gewissenhaft das Finanzamt. Da brauchts keinen Prozess, entweder hat derjenige ein Gewerbe oder nicht (und im Zweifelsfall wird das Finanzamt aus Eigeninteresse schon sehr genau darauf schauen).

 

Ich sehe auch keinen Grund, warum man private Urheberrechtsverletzungen rechtlich irgendwie besser stellen sollte.

Wenn jemand schwarzfährt, dann ist es auch egal, ob er zum Freizeitvergnügen in der U-Bahn sitzt oder er zur Arbeit fährt.

 

Würde es für Dich einen Unterschied machen ob Dir jemand deine Kamera klaut, um damit Familienfotos zu machen, oder ob sie jemand klaut der damit für Geld anderer Leute Kinder fotografiert?

 

Wenn mir jemand die Kamera "klaut", habe ich keine Kamera mehr. Daher ist der Grund irrelevant, der Schaden entsteht durch die Wegnahme. Deshalb kann von "klauen" von Bildern solange keine Rede sein, solange nicht meine einzigen Originale entwendet werden. Wovon bei Urheberrecht nur die Rede sein kann, ist die unlizensierte Verwendung. Also der finanzielle Schaden, der mir dadurch entsteht, dass Lizenzgebühren nicht gezahlt werden. Und da ist für mich der Unterschied privat/geschäftlich deutlich. Natürlich sollte ich auch bei privater Nutzung die Möglichkeit haben, eine Weiterveröffentlichung z.B. auf einer Webseite zu untersagen.

 

 

 

Im übrigen kann ich mich da nur den Argumenten aus dem Freelens Positionspapier anschließen:

 

4. Erleichterung der Publikation von Bildern durch Privatpersonen oder andere Gruppen

 

Für Privatnutzer oder andere Gruppen wie gemeinnützige Verein oder NGOs können wir uns Erleichterungen wie im Bildungsbereich nicht vorstellen. Dies ist mit der gleichen Problematik begründet wie die Ablehnung der Kulturflatrate: Eine Kontrolle der Verwendung ist für den Urheber nicht möglich – hier würden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

 

In der Praxis werden Anfragen von Privatleuten, kleinen Vereinen und ähnlichen schon jetzt sehr großzügig gehandhabt. Dem Motto „Fragen kostet nichts“ folgend, fragen viele Menschen einfach bei dem Fotografen an, ob sie ein Bild für einen bestimmten Zweck nutzen dürfen. Durch den Urhebernachweis und das Internet kann der Kontakt zum Urheber leicht hergestellt werden. Darüber hinaus sind Privatnutzer schon heute in der Lage, sich Bilder als Illustrationen sehr preiswert und einfach bei sogenannten Microstock-Bildagenturen zu beschaffen – der Preis pro Foto beträgt dort durchschnittlich 50 Cent.

Ich halte die Idee einer Kulturflatrate auch für Zweifelhaft. Der Künstler sollte in der Tat die Verwendung seiner Werken kontrollieren können, und auch habe ich starke Zweifel daran, dass Verwertungsgesellschaften wirklich gerecht die Einnamen verteilen können.

 

Die Überlegung vieler Politiker, die Rechtslage dem Verhalten von Nutzern anzupassen, ist sicher nicht der rich- tige Weg. Wenn es, dank der technischen Möglichkeiten in einer digitalen Welt, heute sehr einfach ist, Bilder ohne Erlaubnis und Honorierung zu nutzen, kann es keine Lösung sein, diese illegale Nutzung legalisieren. Das Fahren ohne Fahrschein mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird – trotz Problemen bei der Strafverfolgung – ja auch nicht, z.B. durch die freie Nutzung des ÖPNV, legalisiert. Mangelndes Unrechtsbewusstsein kann kein Grund sein, das Recht abzuschaffen.

 

Es geht *mir* nicht darum, beliebiges Unrecht zu legalisieren, nur darum das Recht so zu reformieren, dass man nicht z.B. der Willkür von Anwälten ausgesetzt ist, und auch klarzustellen, dass wenn ich z.B. eine Blu-Ray erwerbe, mir gewisse Nutzungsrechte zustehen. Es kann nicht sein (aber so ist es momentan!) dass ich vollkommen Straffrei einen Film herunterladen kann (herunterladen ist legal, peer-to-peer sharing nicht), aber einen Disk, die ich gekauft habe, nicht auf eigene Rechner kopieren darf.

 

Bei Kontrollen im ÖPNV werden auch nur solche leute bestraft, die tatsächlich keinen Fahrschein haben. Und auch dort regt sich Protest, wenn falsche Massstäbe angelegt werden. So gab es neulich einen Fall, wo jemand als Schwarzfahrer bestraft werden sollte, weil er in einem völlig überfülltem Zug auf der Treppe (!) zur ersten Klasse sass, aber nur einen 2.ter Klasse Fahrschein besass.

 

Viele Grüße,

Peter

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Guest srheker

Bei Kontrollen im ÖPNV werden auch nur solche leute bestraft, die tatsächlich keinen Fahrschein haben.

 

Und? Ist das bei Urheberrechtsverletzungen die Fotografen verfolgen anders?

 

 

 

Wenn mir jemand die Kamera "klaut", habe ich keine Kamera mehr. Daher ist der Grund irrelevant, der Schaden entsteht durch die Wegnahme.

 

Und bei Urheberrechtsverletzungen gibt es dann einen guten Grund, der dafür sorgt, daß kein Schaden entsteht. Sorry, das finde ich bizarr!

 

 

Deshalb kann von "klauen" von Bildern solange keine Rede sein, solange nicht meine einzigen Originale entwendet werden. Wovon bei Urheberrecht nur die Rede sein kann, ist die unlizensierte Verwendung. Also der finanzielle Schaden, der mir dadurch entsteht, dass Lizenzgebühren nicht gezahlt werden. Und da ist für mich der Unterschied privat/geschäftlich deutlich. Natürlich sollte ich auch bei privater Nutzung die Möglichkeit haben, eine Weiterveröffentlichung z.B. auf einer Webseite zu untersagen.

 

 

Aha, jemand der irgendwas privat nutzt braucht also keine Lizenzgebühren bezahlen, sondern muß nur bestenfalls aufhören meine Arbeit zu nutzen?

 

Da werden sich ja alle Privatkunden von Fotografen, also Brautpaare etc. ins Fäustchen lachen!

 

Eine wirklich sonderbare Rechtsauffassung!

 

Da möchte ich nicht mehr weiter diskutieren.

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Guest srheker

Was mir übrigens bei all diesen Diskussionen immer wieder aufstößt:

 

Man muß sich entscheiden ob man als Fotograf ein wirksames Urheberrecht will oder ob es einem wichtiger ist sich für die eigene private Selbstbedienung ein Hintertürchen zu lassen.

 

 

Und wer immer meint man müsse den armen Privatleuten alles erlauben, damit sie nicht in die Händer der bösen Abmahnanwälte fallen: Die werden Privatleute dann ganz einfach als gewerblich handelnde abmahnen und genauso drauf bauen, daß der andere nicht die Eier in der Hose hat vor Gericht zu ziehen, sondern lieber brav zahlt und rumheult man könne gegen Abmahnungen ja nichts machen. Selbst wenn sie unberechtigt wären. Was schlicht Quatsch ist.

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Da möchte ich nicht mehr weiter diskutieren.

 

Ich bewundere eh Deine Geduld, Sascha. Mir platzt da regelmäßig die Hutschnur, wenn man mit dem Gesülze der selbsternannten Internetretter zugetextet wird.

 

Neulich war ich von unserem Verband auf einer Diskussion mit Mitgliedern der Piratenpartei. Das Maß an Herablassung und Ignoranz gegenüber Urhebern bei gleichzeitig völliger Ahnungslosigkeit ob deren Arbeitsrealitäten war wirklich schockierend.

 

Gut, man muss Ihnen ja nicht gleich wie früher die Köpfe auf Holzpfähle nageln…

 

Mike

Edited by Royal_Corona
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Guest srheker

 

Neulich war ich von unserem Verband auf einer Diskussion mit Mitgliedern der Piratenpartei. Das Maß an Herablassung und Ignoranz gegenüber Urhebern bei gleichzeitig völliger Ahnungslosigkeit ob deren Arbeitsrealitäten war wirklich schockierend.

 

Ja, diese Gutmenschentum und das Getue als würde diese Typen meine Probleme viel besser verstehen als ich selbst und alles was sie tun ist auch und besonders zu meinem Besten als Urheber, das macht einen agressiv. Als wäre ich irgendwie geistig behindert und könne froh sein, daß endlich diese Freibier-Partei kommt um meine Arbeit zu verschenken.

 

Aber als Ausgleich kommt ja die Kulturflatrate. Na, Danke! Ich werde enteignet und darf dann Bittsteller bei der Behörde werden die das nach irgendeinem ominösen Schlüssel verteilt.

 

Und als Zückerli kann die NPD einfach so meine Bilder aus der Moschee bei der nächsten Wahl auf die Plakate packen.

 

Da könnte man auch die komplette Leica-Belegschaft auf Hartz IV setzen und ich darf mir da Kameras nehmen soviel ich will...

 

P.S.: Bevor jetzt jemand sagt, dass bei Leica mehr als nur die Lohnkosten anfallen, sonder da die Rohstoffe für die Kameras sind und so....:

 

Mein Auto mit dem ich irgendwo hinfahre, um ein Bild zu machen, fährt auch nicht ohne Diesel und kam nicht als Geschenk. Meine Computer, mein Büro, der Strom, der DSL-Anschluß, die Kameras, Objektive und Speicherkarten all das kostet Geld, das irgendwo herkommen muß. Mit Hartz IV kann man super zuhause vor dem Fernseher sitze, ein Leben als Fotograf ist ein teurer Spaß.

Edited by srheker
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Da könnte man auch die komplette Leica-Belegschaft auf Hartz IV setzen und ich darf mir da Kameras nehmen soviel ich will...

 

Um im Bild zu bleiben, müsste jeder Bundesbürger eine Leica-Flatrate zahlen, davon würde die Belegschaft in Solms nach einem in Berlin ausgehandelten Schlüssel ihre Löhne bezahlt bekommen (abzüglich Handlungsunkosten) und jeder Weltbürger darf sich dann so viele Leicas nehmen, wie er will.

 

Mit diesen "Ideen" hebelt man also marktwirtschaftliche Grundprinzipien, die für materielle Waren gelten für Immaterielle einfach aus. Es ist wirklich komplett irre, was da unter dem Deckmäntelchen der "Anpassung des Urheberrechtes an moderne Zeiten" abgeht.

 

Und wir als Urheber stehen auf einmal von zwei Seiten unter Druck: Von der Contentindustrie, die unsere Margen drückt mit dem Argument, dass der Bürger (= Kunde) für unsere Arbeit ohnehin gar nichts bezahlen will. Und vom Bürger, der tatsächlich nichts bezahlt, sondern sich alles zusammen klaut. Verzeihung, er klaut ja nicht. Er remixed.

 

Und alles was der Gesetzgeber uns bietet ist "das Recht auf angemessene Bezahlung", zu dessen genauerer Definition er sich aber nicht genötigt sieht.

 

Mike

Edited by Royal_Corona
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Guest srheker

 

Mit diesen "Ideen" hebelt man also marktwirtschaftliche Grundprinzipien, die für materielle Waren gelten für Immaterielle einfach aus. Es ist wirklich komplett irre, was da unter dem Deckmäntelchen der "Anpassung des Urheberrechtes an moderne Zeiten" abgeht.

 

 

Vor allem tut man so als wäre alles, was man nicht anfassen kann ohne Wert und irgendwie auch komplett ohne Kosten herstellbar.

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shreker: nur angemerkt: bei den für die mehrzahl (!) der freischaffenden musikern üblichen auflagenhöhe von CD´s, wäre die bezahlung von plattenlabels und agenturen völliger blödsinn.direktvertrieb ist schon lange angesagt. im gegensatz zu den im laden stehenden bildband eines unbekannten fotografen (nicht UPh...;-), den ich anschaue und bei gefallen kaufe, kauft niemand heutzutage eine CD, wo er den Künstler nicht kennt und keiner stellt sich ne stunde in den laden um reinzuhören.

 

es gibt einen großen markt von relativ geringer nutzung, auflagenhöhe und genau in diesem markt ist ja die große grauzone. das bildchen für die lokalzeitung hier, was kleines schnell für die website, das liedchen schnell fürs youtubvideo, klingelton hier und da noch was nettes runtergeladen.

 

man muß das auch mal herumdrehen: nicht das urheberrecht ist gerade völlig hinterher, sondern die verwertungsmodelle sind am wenigsten angepasst (im sinne eines gut umgesetzten urheberrechts!). es gibt große verwertungsgesellschaften, die beziehen sich aber komplett auf den profibereich. der ganze markt darunter wird nicht berücksichtigt-hier wird aber genau das bewußtsein erzeugt, wovon dann die urheber am schluß den schaden haben.

 

der bittere beigeschmack bleibt trotzdem: wie will man den usern von heute begreiflich machen, daß werke geld kosten, da der urheber davon leben muß? die leute gehen ja auch zu aldi, anstatt ihren nachbarsbauern zu bezahlen. nur selbst wollen sie gut leben.

man darf gespannt sein, was die politik im spannungsfeld industrieller interessen, privaten "möchtegernforderungen" und tatsächlichen bedürfnissen der urheber, anleiert und ausleiert. ich denke, man wird nicht drumrum kommen- ähnlich wie bei "Bio" etc.- sich für hochqualitative Künstlerarbeit extra Labels auszudenken, um nachvollziehbar zu machen, warum das mehr kosten soll und muß.

Das gegenseitige "Schenken" von amateur zu amateur, sollte man möglich sein lassen, da das mittlerweile lebensgefühl ist. aber die kurve muß erstmal genommen werden.....

danke für das einstellen des papiers. das wird alles noch lustig. :mad:

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Guest srheker

 

der bittere beigeschmack bleibt trotzdem: wie will man den usern von heute begreiflich machen, daß werke geld kosten, da der urheber davon leben muß? die leute gehen ja auch zu aldi, anstatt ihren nachbarsbauern zu bezahlen.

 

 

Das ist aber kein sinnvoller Vergleich.

 

Darf ich eine Leica klauen, weil es im Elektronikmarkt die Rollei für 33,- € gibt?

 

Von mir aus können die Leute gerne bei billigeren Anbietern, z.B. micro stock agencies (den ALDIs der Bilderwelt), Bilder lizensieren statt bei mir welche zu klauen. Das wäre für mich völlig ok.

 

Es käme doch auch niemand auf die Idee, daß man im Feinkostladen klauen darf oder alle Nahrungsmittelproduzenten ihre Ware kostenlos abgeben müssen, weil es bei ALDI billiger ist, oder?

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Das:

shreker: nur angemerkt: bei den für die mehrzahl (!) der freischaffenden musikern üblichen auflagenhöhe von CD´s, wäre die bezahlung von plattenlabels und agenturen völliger blödsinn.direktvertrieb ist schon lange angesagt. im gegensatz zu den im laden stehenden bildband eines unbekannten fotografen (nicht UPh...;-), den ich anschaue und bei gefallen kaufe, kauft niemand heutzutage eine CD, wo er den Künstler nicht kennt und keiner stellt sich ne stunde in den laden um reinzuhören.

 

Und das:

man muß das auch mal herumdrehen: nicht das urheberrecht ist gerade völlig hinterher, sondern die verwertungsmodelle sind am wenigsten angepasst (im sinne eines gut umgesetzten urheberrechts!). es gibt große verwertungsgesellschaften, die beziehen sich aber komplett auf den profibereich. der ganze markt darunter wird nicht berücksichtigt-hier wird aber genau das bewußtsein erzeugt, wovon dann die urheber am schluß den schaden haben.

 

Das „Problem“ ist nicht das bestehende Urheberrecht sondern wie es z.B. in Deutschland durch Abmahnanwälte durchgesetzt wird, und wie sich die Verwertungskette gegen die technischen und gesellschaftlichen Realitäten sträubt.

 

Schönes Beispiel zum „Sträuben“ gerade erst vor ein paar Tagen:

 

I tried to watch Game of Thrones and this is what happened - The Oatmeal

 

Es sollte nicht sein, dass sich eine Verwertungsindustrie einerseits nicht an die Bedürfnisse des Marktes anpasst – im obigen Beispiel „Ich will das gerne sehen und zahle auch gerne dafür, aber es geht nicht“ – und dann gleichzeitig Leute wegen eines IP-Protokolls auf Millionen verklagen, in der Hoffnung, dass dann ein paar Tausender im Vergleich abfallen und man ein „Exempel statuieren“ kann.

 

Es geht also weniger ums Urheberrecht an und für sich als darum, wie es auf allen Seiten eingeschätzt und durchgesetzt werden will. Persönlich muss ich dazu sagen, dass ich es leid bin, als VGWort-Mitglied pauschal als Opfer hingestellt zu werden (Stichwort Google Settlement), während es eigentlich meine Sache ist, ob ich vernünftig für meine Leistung bezahlt werde und meine Kalkulation aufgeht. Auch mag ich es nicht, wenn ich in anderen Diskussionen wiederum pauschal mit dem Armenhaus bedroht werde, falls [Lobby-Vorstoß 1] oder [Wahlkampf-Taktik 2] nicht durchkommen sollten, obwohl die Verwerter eh nur Peanuts bezahlen wollen. Ich werde trotzdem ständig als „Argument“ instrumentalisiert, und wenn ich meine Verwunderung darüber ausdrücke kommt von den Verbänden „och, der wieder, den kennt ja eh keine Sau.“ Also will man doch nur die Stars schützen? Oder das eigene Geschäftsmodell? Oder was?

 

Ich sehe eine ähnliche Instrumentalisierung auch in der Presse-Photographie. Regionalzeitungen hier in der Schweiz zahlen im Schnitt noch 20-30 Euro pro Bild, für Web-Publikation deutlich weniger; schweizweite Zeitungen bis ca. 150 Euro. Mehr gibt es nicht; man greift sonst halt auf Microstock („Symbolbild“) oder „Leserreporter“ zurück. Laut Mediafon sieht die Sache in Deutschland offenbar auch nicht wirklich besser aus.

 

Dann das Übel im Unrechtsverständnis von Privatpersonen zu suchen und mit allen möglichen Methoden zu unterbinden versuchen erscheint mir … nicht zielführend. Lieber sollten sich die Verwerter der heute möglichen technischen Gegebenheiten bedienen, um den Kreativen jenseits von „wir können klagen!“ einen Mehrwert zu bieten. iTunes, Amazon und Spotify machen das bereits ansatzweise im Musikbereich. Zur Film-Produktion sagt nicht nur Elisabeth Bronfen, dass Hollywood mittlerweile kreativ hinter dem Fernsehen zurücksteht. Kleinkunst boomt gerade; den Künstler live on stage bei der Arbeit zu sehen kann kein „Kunstwerk im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit“ ersetzen. Das, die Leistung, wird auch heute selbst von Raubmordkopierern honoriert.

 

Cheers,

-Sascha

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