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Leica M6 TTL, Rückgabe oder 690€ Zuzahlung für CLA?


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Liebes Leica-Forum,

 

verzeiht das mein erster Post keine Vorstellung, sondern gleich eine Problemberatung wird...

 

Ich habe mir vor wenigen Wochen bei einem Fachhändler per Versand eine gebrauchte Leica M6 TTL mit 1 Jahr Garantie gekauft. Die Kamera wurde in einem A-Zustand angeboten, nachdem ich sie bekommen hatte, stellte ich jedoch fest, dass der Hebel zur Messucherrahmenauswahl nicht funktionierte.

Der Händler bot an, die Kamera an Leica weiterzuleiten. Das haben sie getan. Leica antwortete, dass die Reperatur der Kamera 690€ kosten wird. Laut leica sind die notwenigen Arbeiten:

 

- Eingangsprüfung

- Maske / Maskenträger erneuern

- Belichtungsmesser justieren

- E-Messer justieren

- E-Messer reinigen

- Gesamtabstimmung

 

Für mich stellt sich nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Die Kamera befand sich beim Kauf ja eindeutig nicht in einem A-Zustand, ich sollte also, obwohl die Rückgabefrist schon abgelaufen ist, den Kaufvertrag auflösen können, oder?

Ich werde keine 690€ für die Reperatur bezahlen, könnt ihr mir ungefähr verraten wie teuer eine Reperatur werden würde, wenn ich sie nicht bei Leica machen lasse?

 

Für den Händler ist die Situation ja auch unangenehm, und ich kann nachvollziehen, dass sie keine 690€ für die Reperatur zahlen wollen, das wäre ja das Verlustgeschäft ihres Lebens. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, stehen sie vor einer nahezu "wertlosen" weil unverkäuflichen Kamera, ich würde also einen Preisnachlass auf den ursprünglichen Kaufpreis in Erwägung ziehen, dazu muss ich aber wissen, was noch an Mehrkosten auf mich zukommt.

 

Vielen Dank für eure Kommentare und Vorschläge. :)

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Hallo,

 

in jedem Fall zurückgeben ! ( wenn noch möglich )

Der Händler steht für die vollständige Funktionalität gerade.

( die meisten aber, reichen leider immer nur ungesehen die Kamera durch, dass

rächt sich dann - wie in Deinem Fall )

 

Tip für den nächsten Anlauf.

Nur noch im Ladengeschäft kaufen ! ;)

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Du hast

eine gebrauchte Leica M6 TTL mit 1 Jahr Garantie gekauft.

Wo ist das Problem? Da die Kamera wohl nicht dem angebotenem Zustand entspricht und er eine "Garantie" gegeben hat, müsste man sich mit dem Händler doch darauf verständigen können, dass er die Reparaturkosten übernimmt?

 

Ob das Ganze bei einem anderen Reparaturbetrieb günstiger wird, ist reine Spekulation und erst nach einem weiteren Kostenvoranschlag zu beurteilen. Wenn die Kamera für die Reparatur des Bildfeldwählers zerlegt wurde, ist auch die Neujustierung des E-Messers unumgänglich. Schaden wird das auch nicht. Nach dem Service bei Leica solltest Du aber dann eine neuwertige M6 haben :cool:.

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Hey,

 

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ich muss mit dem Händler noch in Kontakt treten, und werde da am Montag anrufen. Gestern hatte ich einfach die Rechnung für die Reperatur im E-Mailfach vorgefunden, mit der Bitte die 690€ zu überweisen.

Sehr liebenswürdig.

 

Ich will mich mit eurer Hilfe ein wenig auf das Telefongespräch vorbereiten und meine Optionen überlegen.

 

Für die Kamera hatte ich jetzt schon ein schönes Zeiss Objektiv gekauft, dashier vor meiner Nase liegt. Die bisherigen Investitionskosten sind für mich nicht zu unterschätzen, ganz abgesehen davon das ich es nicht nachvollziehen kann für eine "A-Zustand" kamera direkt nach dem Kauf eine Reperatur zu übernehmen, ist das auch finanziell gerade nicht machbar.

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Hi,

zwei Dinge gebe ich noch zu Bedenken...........:)

 

1.) Du wolltest wohl doch eine LEICA M6 TTL

2.) Du bekämst jetzt eine mit 2 Jahren LEICA Werksgarantie.

 

Das wären erst mal die positiven Dinge.

 

Nun stellt sich die Frage, was hast Du erst schon mal dafür gezahlt??

Was kommt für ein Betrag mit Reparaturkosten heraus??

 

Wenn Du dich mit deinem Händler auf einen der Sache vernünftigen Gesamtpreis

einigen könntest, wäre doch beiden geholfen.

Er kann sie ja so auch nicht so einfach wieder verkaufen.

 

Jedenfalls bekommst Du nirgendwo eine vergleichbare M6 TTL wie diese nach Reparatur, wenn du noch ein paar Euro drauflegst.

 

Über eine billige fremd Reparatur bei diesem Modell würde ich erst gar nicht nachdenken.

 

Gruß

Horst

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Guest volker_m
Wo ist das Problem? Da die Kamera wohl nicht dem angebotenem Zustand entspricht und er eine "Garantie" gegeben hat, müsste man sich mit dem Händler doch darauf verständigen können, dass er die Reparaturkosten übernimmt?

 

So jedenfalls kenne ich es von meinen Gebrauchtkäufen mit Garantie. Auch wenn es für den Händler ärgerlich war, so hat er die Reparaturkosten übernommen. Das ist der Sinn der Garantie und es gab auch keinerlei Diskussionen mit meinem Händler (Photohaus Colonnaden). Immerhin zahlt man beim Kauf beim Händler auch genau wegen solcher Garantieleistungen mehr.

 

Wie hat der Händler es begründet, daß er trotz Garantie die Kosten auf den Käufer abzuwälzen möchte? Das ist unverständlich, und er würde auch noch an der Reparatur mitverdienen. Völlig inakzeptabel, meiner Meinung nach.

 

Wenn der Händler meint, die Reparatur sei wirtschaftlich nicht sinnvoll, dann kann er vermutlich vom Kaufvertrag zurücktreten (was sagen seine AGB?). Das würde ich als Kunde dann akzeptieren und mir einen anderen Händler suchen, der seine Garantie und seine Kunden ernst nimmt.

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Hallo Horst,

 

Hi,

1.) Du wolltest wohl doch eine LEICA M6 TTL

 

Das ist natürlich korrekt. Aber ich wollte sie zu den Konditionen zu denen ich sie gekauft habe.

 

2.) Du bekämst jetzt eine mit 2 Jahren LEICA Werksgarantie...

 

... und auf Kulanz wäre das toll. Aber mit 690€ Reperaturkosten sind das dann insgesamt 1500€, die ich für die Kamera zahle. Das war nicht der Deal.

 

Ich warte wohl am Besten erstmal das Gespräch ab und gucke in wie weit man bereit ist mir entgegenzukommen.

Ansonsten ziehe ich eine Rückgabe ernstlich in Erwägung.

 

Vielen Dank für eure sehr hilfreichen Kommentare bisher. Nun weiß ich jedenfalls schonmal, dass eine Reperatur in einer anderen Werkstatt nicht die Lösung der Wahl sein wird.

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Ich sehe das so wie Horst, und wenn du ein Übereinkommen mit dem Händler findest bist du am Ende sogar besser bedient als mit einer Kamera die eh in ein paar Jahren zur Überholung gemusst hätte.

Ich zog vor einem Monat ein langes Gesicht als meine Wohnung unter Wasser stand, nachdem alles durchstanden ist sieht es besser als vorher

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Wie hat der Händler es begründet, daß er trotz Garantie die Kosten auf den Käufer abzuwälzen möchte? Das ist unverständlich, und er würde auch noch an der Reparatur mitverdienen. Völlig inakzeptabel, meiner Meinung nach.

 

Hi Volker,

 

nja, bisher habe ich noch keine Erklärung des Händlers. Ich werde versuchen darauf zu bestehen, die Reperatur auf Kulanz durchführen zu lassen. Mal sehen was dann dabei herauskommt.

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Guest 3f/1955

M.E. greift hier eindeutig die Jahresgarantie des Händlers, die Reparaturkosten gehen also voll auf ihn.

Aus Kulanz könnte man die Rückabwicklung anbieten.

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Meines Wissens muß der Händler eine Reparatur nicht bezahlen, solange er dir den

kompletten Kaufpreis zurückerstattet. Vermutlich wird der Händler diesen Weg gehen.

 

Evtl.hat der Händler die Kamera nur als Kommissionsware verkauft. Wenn die Kamera nun also defekt ist, gibt er sie dem Besitzer zurück.

Manchmal wird aber auch so lange verkauft, bis sich ein Trottel findet..

Oder die Kamera wird woanders als bei Leica repariert. U.U. im Ausland.

 

Frag den Händler einach, was er anbietet. Wenn es nicht paßt, gib das Ding gegen

Erstattung des Kaufpreises zurück. Gebrauchte M6 sind keine Mangelware. Auch nicht

die TTL Modelle.

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Ich wäre unbedingt für das bedingungslose Zurückgeben und die volle Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich.

Dann ist ein Neuanfang möglich, alles Andere scheint mir ein Kungeln und der Versuch des Händlers möglichst kein Geld zu verlieren und Dein Interesse kein zusätzliches Geld auszugeben.

Der Händler muss wohl zu seiner Garantie stehen..... aber dann müsst Ihr über den A-Zustand streiten.

Und dann nach einer anderen guten M 6 schauen, die ja nicht selten sind.

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Ich wäre unbedingt für das bedingungslose Zurückgeben und die volle Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich.

Dann ist ein Neuanfang möglich, alles Andere scheint mir ein Kungeln und der Versuch des Händlers möglichst kein Geld zu verlieren und Dein Interesse kein zusätzliches Geld auszugeben.

Der Händler muss wohl zu seiner Garantie stehen..... aber dann müsst Ihr über den A-Zustand streiten.

Und dann nach einer anderen guten M 6 schauen, die ja nicht selten sind.

 

 

Hi,

ja aber..........:rolleyes:

 

"M 6sen" sind alle so um die 15 Jahre alt, mehr oder weniger, da wird es kurz oder

lang zu einem solchen Szenario kommen.

Daher sollte man gut überlegen, ob ein solcher Fall nicht sogar ein Glücksfall werden kann.

Natürlich muss man reden, aber pauschal würde ich dies niemals ablehnen.

 

Zudem ist sie mit Rep. Rechnung wieder mehr Wert, und hält die nächsten 15 Jahre durch.

 

Gruß

Horst

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Hi,

ja aber..........:rolleyes:

 

"M 6sen" sind alle so um die 15 Jahre alt, mehr oder weniger, da wird es kurz oder

lang zu einem solchen Szenario kommen.

Daher sollte man gut überlegen, ob ein solcher Fall nicht sogar ein Glücksfall werden kann.

Natürlich muss man reden, aber pauschal würde ich dies niemals ablehnen.

 

Zudem ist sie mit Rep. Rechnung wieder mehr Wert, und hält die nächsten 15 Jahre durch.

 

Gruß

Horst

das ist sicher auch ein gutes Argument, denke ich.

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Hi,

ja aber..........:rolleyes:

 

"M 6sen" sind alle so um die 15 Jahre alt, mehr oder weniger, da wird es kurz oder

lang zu einem solchen Szenario kommen.

Daher sollte man gut überlegen, ob ein solcher Fall nicht sogar ein Glücksfall werden kann.

Natürlich muss man reden, aber pauschal würde ich dies niemals ablehnen.

 

Zudem ist sie mit Rep. Rechnung wieder mehr Wert, und hält die nächsten 15 Jahre durch.

 

Gruß

Horst

Alles richtig Horst, kommt aber auf die Höhe einer evtl. Zuzahlung an. Und ich weiß

aus Erfahrung, dass Händler in dem Preissegment einer gebrauchten M6 eine Reparatur bei Leica nicht übernehmen.

So manche Händler verkaufen Rückläufer, über deren Fehler sie in Kenntnis gesetzt wurden, einfach wieder, ohne auf den Mangel hinzuweisen.

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Alles richtig Horst, kommt aber auf die Höhe einer evtl. Zuzahlung an. Und ich weiß

aus Erfahrung, dass Händler in dem Preissegment einer gebrauchten M6 eine Reparatur bei Leica nicht übernehmen.

So manche Händler verkaufen Rückläufer, über deren Fehler sie in Kenntnis gesetzt wurden, einfach wieder, ohne auf den Mangel hinzuweisen.

 

Hi,

natürlich ist das oft so, nur wenn der Händler ein paar Euro am Verkaufspreis

nachlässt, kann es interessiert werden.

Und man hat dann erst mal 2 Jahre keine Sorgen.

Gruß

Horst

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...Die Kamera wurde in einem A-Zustand angeboten, nachdem ich sie bekommen hatte, stellte ich jedoch fest, dass der Hebel zur Messucherrahmenauswahl nicht funktionierte.

...

Die Kamera befand sich beim Kauf ja eindeutig nicht in einem A-Zustand, ich sollte also, obwohl die Rückgabefrist schon abgelaufen ist, den Kaufvertrag auflösen können, oder?

...

 

So ganz klar ist mir der Ablauf nicht. Du hast doch wohl den Fehler innerhalb der Widerrufsfrist reklamiert, oder? Die Reparatur ist ja wohl auch eine Nachbesserung seitens des Händlers. Andererseits lese ich, daß du die Reparaturkosten übernehmen sollst, was ja eigentlich nur bei einem Schaden durch Fehlbedienung oder andere, vom Händler nicht zu verantwortende Schadensursachen angemessen wäre.

 

Ein juristisch einwandfreies und eindeutiges Gespräch mit dem Händler scheint jetzt notwendig zu sein (wenn Versandhandel, dann mit schriftlichem Protokoll).

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Du hast eine Rechnung von Leica bekommen? Dann ist die Kamera wohl schon repariert.

Oder war es nur ein Kostenvoranschlag?

 

Die Reparatur ist eigentlich Sache des Händlers. Wo und Wie er das macht ist sein Thema.

Meistens hat ein Händler bessere Konditionen.

 

Als ich vor ein par Jahren eine M6 beim Händler gekauft habe, war gleich die Servicerechnung über 890,- mit dabei. Die Kamera läuft immer noch wie neu.

Vor einigen Jahren gab es noch meisterhafte Angebote...

Edited by M-Mount
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