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#41 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: October 13th, 2004
Location: Germany
Posts: 2,082
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Quote:
ps: andreas, diese doppelte ironie, dass du dich da hoffentlich nicht verfängst. natürliche autorität schliesst eine gewisse lässigkeit und manchmal auch kritikfähigkeit mit ein. pss: Dakorta, bitte nicht schon wieder persönlich werden, dass hatten wir doch wirklich schon genug, deshalb hat andreas ja gerade diese rechtlichen probleme. |
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#44 (permalink) |
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Benutzer
Join Date: June 15th, 2007
Posts: 39
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Es ist doch ein typisches Zeitzeichen:
Man überlässt die Arbeit und die Übernahme von Verantwortung anderen und pflegt unter dem Deckmantel von Liberalität und Lässigkeit seine narzistische Ich-Bezogenheit. Aber warum sollte es im Forum anders sein, als im wirklichen Leben, ist es doch Teil davon. |
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#45 (permalink) | |
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Gesperrt
Join Date: October 18th, 2002
Posts: 1,175
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Quote:
mal im ernst: man muss nicht alles selber machen, um auf fehler hinweisen zu dürfen. |
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#46 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: October 25th, 2006
Posts: 606
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Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass die Errichtung eines Forums wesentlich einfacher ist und zusätzlich nicht lebensnotwendig ist.
Kritik ist immer richtig, die Art und Weise ist jedoch entscheidend. Und Deine Polemik kann man sicherlich als Kritik auffassen, bei mir kommt es jedoch eher als kontinuierliches Nörgeln an. |
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#49 (permalink) |
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Posts: n/a
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Andreas, Dein Ungemach in allen Ehren,
aber risikolos ist kein Job...... Wenn du wünschst, dass alle Mitglieder ihre echten Namen hier verwenden, musst Du auch damit rechnen, dass Aussteiger nach den Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und des TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz) fordern, dass Ihre Beiträge unkenntlich gemacht werden, in denen Ihr Name auftaucht, bzw. Ihr Name verschwindet. Wenn also im Text der Beiträge selbst der Name auftaucht, kannst Du ganz schön in Arbeit geraten. Es verbleibt nach der Aufforderung zur Loeschung der Daten eine begrenzte Frist, innerhalb derer Du die Daten aber gleichzeitig noch aufbewahren musst, um den Anforderungen der Vorratsdatenspeicherung gerecht zu werden. Viel Spaß! Bei einem Bekannten der eine Mailingsliste mit angeschlossenem Archiv auf einer Webseite betreibt, hat ein User dafür gesorgt, dass er stundenlang Beiträge editieren durfte. Die bevorstehende Alternative wäre gewesen, dass der Typ den Provider im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung gemäß BDSG und TDDSG zur Abschaltung der Seite auffordert/zwingt. In diesem Fall war es kurz davor, denn dem Provider war das Risiko klar, wenn er nicht die Seite abschaltet. Insofern wäre ich an Deiner Stelle auf den Klarnamen, zumindestens in der Öffentlichkeit des Internets hier im Forum gar nicht so verpicht. Dass Du sie auf der anderen Seite brauchst um nicht selbst in die Haftung zu kommen ist Dein Problem Gruß, Jens |
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#50 (permalink) | |
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Gesperrt
Join Date: October 18th, 2002
Posts: 1,175
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Quote:
andreas hat mehrfach klar gemacht, dass er den (gesetzlichen) bedingungen nur gegen kostenerstattung nachkommen wird. diese rechtsauffassung ist schon sehr - sagen wir mal - eigenwillig: http://www.l-camera-forum.com/leica-...tml#post274461 |
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#51 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: July 6th, 2007
Location: Südbahngegend
Posts: 312
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Leute bitte:
macht dem Moderator nicht mehr Arbeit, als unbedingt notwendig! Ist doch schade um die Zeitverschwendung. Wir leben alle nur einmal! - oder müß ich jetzt politically correct sagen: 'Für die, die Andres glauben, gilt der letzte Satz nicht' und mich zwanzigmal entschuldigen...? Karl |
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#53 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: August 25th, 2006
Posts: 719
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Quote:
allerdings: was soll der quatsch mit einem forum für angehende arbeitslose rechtsanwälte? erstens darf man hier wohl die aktivlegitimation bezweifeln und zweitens könnte er sich dann auch gleich an das tupperwaren-forum wenden ![]() |
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#54 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: October 6th, 2002
Location: Untertaunus
Posts: 3,000
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Quote:
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Provider, 6 Monate die IP-Adressen der Nutzer mit deren Verbindungen zu speichern. Kein Forenbetreiber ist von diesem Gesetz betroffen; denn es werden keine Kommunikationsinhalte verlangt zu speichern.
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__________________________________________________ __________ http://www.dgph.de/sektionen/wissens...ik/profil.html |
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#55 (permalink) | ||||||
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Administrator
Join Date: May 23rd, 2006
Location: Bonn, Südstadt
Posts: 1,020
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Ich weiß. Ein gewisses Risiko trage ich auf jeden Fall und bin auch gerne bereit dazu.
Nur wenn es dazu kommt, dass die Risiken unkalkulierbar oder unangemessen hoch werden, ziehe ich die Notbremse. Ein Teilnehmer, der sich weigert, mir im Vertrauen seinen Namen zu nennen, dabei aber tw. provokant postet, ist so ein unkalkulierbares Risiko, das ich nicht bereit bin zu tragen. Quote:
Ich behalte mir aber das Recht vor nachzufragen: Ich kann natürlich niemanden zwingen, mir seinen Namen zu sagen. Aber ich kann Teilnehmer, die mir partout nicht ihren Namen mitteilen wollen, von der Teilnahme am Forum ausschließen. Die Forumsregeln werde ich in nächster Zeit dahingehend ändern, derzeit prüfe ich das noch mit meinem Rechtsanwalt. Hier übrigens ein Auszug aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (Volltext hier http://www.aufrecht.de/index.php?id=4727): Quote:
aufrecht.de: BGH entscheidet über die Haftung von Foren Quote:
Quote:
Quote:
Wer sich für mein Angebot interessiert, der findet es hier. Es bezog sich in keiner Weise auf meine rechtlichen Pflichten: Quote:
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Andreas Jürgensen Admin & Editor |
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#56 (permalink) | |
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Posts: n/a
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Quote:
zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten: die zugewiesene Benutzerkennung, die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden, der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war;" Quelle: Wikipedia Ich komme auf das schmale Brett weil das reine Abspeichern von IP-Adresse ohne Bezug zur Nachricht wenig Sinn macht. Sonst bekommst Du nämlich nur raus, wer wann online war. Super, die wollen aber wissen wer was geschrieben hat und verantwortlich ist, oder was meinst Du was die mit einer Liste vom Provider machen, in der drin steht, wer wann online war. Bei mir würden da jeweils 93 IPs pro Monat stehen, jeweils 3 IPs pro 24h. Es werden zu den IPs auch jede Verbindung zum Ziel gespeichert (URL/IP) und da steht dann die von Dir geschriebene Information (z.B.). In Bezug auf e-Mails ist das noch interessanter. Ich denke eh, dass das Ganze vor dem BVG gekippt wird, wie schon der niedersächsische Alleingang in ähnlicher Sache und zwar wg. Art. 10 GG u.a. Jens Last edited by leicageek : January 6th, 2008 at 10:02 PM. |
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#57 (permalink) |
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Benutzer
Join Date: September 21st, 2007
Posts: 40
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Auch wenn hier einige Forenten andere Auffassungen vertreten; aus Gründen der eigenen Risiko-/Haftungsminimierung kann Andreas als Anbieter von Teledienstleistungen nur so handeln, wie er gehandelt hat.
Wenn er der Meinung ist, dass ein Forent mit seinen Beiträgen in einen "Graubereich" eindringt und die vom Forenten gewählten Formulierungen einen anderen Forenten/Dritte beleidigen könnten, ist er nach § 7 Absatz 2 des Telemediengesetzes (TMG) gut beraten, Massnahmen (Entfernung/Sperrung - oder wie hier zuvorige telefonische Kontaktaufnahme) zu ergreifen, um die konkrete "Beleidigung" und etwaig drohende zukünftige "Beleidigungen" anderer zu unterbinden. Ansonsten kann es sein, dass er von einem möglicherweise beleidigten Forenten/Dritten nach den allgemeinen Gesetzen zivil- und strafrechtlich (mit) verantwortlich gemacht wird. Inwieweit sich dieses Risiko in der Praxis tatsächlich realisieren könnte, mag "Kaffeesatzlesen" gleichkommen; sicher ist jedoch, dass die Streitlust der Menschen bei gleichzeitiger Senkung der jeweiligen Toleranzschwellen steigt. Problematisch ist der vorliegende Fall für Andreas jedoch nicht - wie er im übrigen mehrfach klar zum Ausdruck gebracht hat und wie scheinbar gern ignoriert wird - wegen der "Beleidigung" im Graubereich, sondern wegen der fehlenden Kenntnis der wahren Identität des nunmehr gesperrten Forenten. Wie soll der Administrator im Streitfalle hinreichend glaubhaft demonstrieren, dass er als Teledienstleistungsanbieter im Sinne des oben genannten § 7 Absatz 2 TMG (und den allgemeinen Gesetzen) alles unternommen hat, um eine konkrete oder zukünftige "Beleidigungen"/Verfehlungen zu verhindern? Es geht vorliegend also gar nicht um die Frage, ob "M8-Freak"/"M9-Freak" mit seinen Auführungen von anderen Mitforenten als im Ton ausfällig empfunden wurde. Hier mag jeder seine eigene Meinung haben. Es geht vielmehr nur um die Frage, ob der Administrator im Streitfalle bei Verfehlungen von Forenten seinen Pflichten als Teledienstleistungsanbieter nachkommen und entsprechende wirksame Gegenmassnahmen ergreifen kann - und hierfür benötigt er die tatsächlichen Namen und Anschriften der Forenten. Wenn diese aus welchen Gründen auch immer verweigert werden, hat er ein grundsätzliches Problem. Noch ein paar zusätzliche Anmerkungen: Wie Andreas ausgeführt hat, verlangt er in der Praxis entgegen den Forumsregelungen gar nicht mehr, dass im Rahmen des Forums nach aussen nur mit dem Realnamen gepostet wird; hier mag ein fiktiver "Deckname" nebst anonymisiertem Realnamen verwendet werden. Andreas verlangt lediglich, dass der Betreiber des Forums diesen fiktiven Namen intern eine tatsächliche Identität zuordnen kann. Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG sowie des TMG (TDDSG gibt es bereits seit einem Jahr nicht mehr) hat ein "Aussteiger" keinen Anspruch auf "Unkenntlichmachung" seiner alten Beiträge. Beide Gesetze beziehen sich im übrigen auf den Schutz von sog. personenbezogenen Daten und als solche gelten nach § 3 Absatz 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse". Hierunter fallen nach § 14 TMG sog. Bestandsdaten (z.B. Name, Adressen von Nutzern) und sog. Nutzungsdaten (insbesondere "Webtracking"-Informationen, Abrechnungsdaten). Auf jeden Fall nicht darunter fallen die "Postings", die ein Forent im Rahmen der von ihn selbst gewählten Teilnahme an einem Forum während der Zugehörigkeit freiwillig eingestellt hat. Eine andere rechtliche Behandlung wäre auch lebensfremd. Von dem Besuch der "Wikipedia"-Websiten zur "Erlangung" von juristischen Kenntnissen rate ich generell ab. Bei der Gelegenheit möchte ich mich abschliessendd noch für mein erstes Posting im Forum bei fth (hoffentlich liest Du noch mit, Frank) entschuldigen. Ich weiss Deine Beiträge mittlerweise sehr zu schätzen und würde mich freuen, wenn Du wieder mitmischtest. |
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#59 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Join Date: November 6th, 2007
Location: Wien
Posts: 1,038
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@ leicagator
genau mein Reden seit langer Zeit ... Und was ist jetzt die Schlussfolgerung für den Fortbestand des Forums? Welche Realnamen sind dem Admin wirklich bekannt, vieviele Fake-Zweit- und Drittaccounts mit Fantasienamen gibt es, wie hoch ist die "Grauzone" wirklich? Daher rührte auch mein Vorschlag einer Neuanmeldung jedes Forenten, mit Realnamen, nachweisbarer Adresse und gültiger eMail-Adresse (alles nur dem Admin bekannt), der nicht als Forumsschließung gemeint war. Grüße, Heiko
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http://www.seconds2real.com/member/heiko-menze/ |
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