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Aufgeräumt


pit.56

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Schönes Bild. Wenn es jemand haben möchte, kannst Du es sogar völlig legal verkaufen.Schön, daß wir dort wieder ganz unbekümmert und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zum Trotz, wieder schöne Bilder machen dürfen und uns mit großen Kameras keine dummen Fragen mehr gefallen lassen müssen.

 

Pro Panoramafreiheit

Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt, es gebe kein Vorrecht des

Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf

oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und

Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch

in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein

Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen

dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe allerdings nur ein

Privateigentümer, nicht dagegen die Stiftung. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen

und Schlössern von den Ländern Berlin und Brandenburg deswegen übertragen

worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Das Oberlandesgericht hat außerdem entschieden, dass die Besucher der Parkanlagen

auch nicht aufgrund der Parkordnung vertraglich verpflichtet seien, gewerbliche

Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Einlasskontrollen stattfinden und die Anlagen

tagsüber ohne jede Einschränkung betreten werden können, müssten Besucher

den Eindruck haben, der Zutritt sei unbeschränkt gestattet,

solange sich der Parkbesucher ordentlich beträgt und die Anlagen nicht schädigt.

 

Wahrer öffentlichen Eigentums fühlen sich allzuoft als Eigentümer und wollen die eigentlichen Eigentümer gerne von der Nutzung ausschließen. Leider braucht es manchmal mehrere Instanzen, bis sich ein Richter findet, der Hausmeistern erklärt, daß sie nur Hausmeister sind.

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Schönes Bild. Wenn es jemand haben möchte, kannst Du es sogar völlig legal verkaufen.Schön, daß wir dort wieder ganz unbekümmert und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zum Trotz, wieder schöne Bilder machen dürfen und uns mit großen Kameras keine dummen Fragen mehr gefallen lassen müssen.

 

Pro Panoramafreiheit

 

 

Wahrer öffentlichen Eigentums fühlen sich allzuoft als Eigentümer und wollen die eigentlichen Eigentümer gerne von der Nutzung ausschließen. Leider braucht es manchmal mehrere Instanzen, bis sich ein Richter findet, der Hausmeistern erklärt, daß sie nur Hausmeister sind.

 

 

Ich finds nen Witz, wenn Du den beleuteten Eiffelturm fotografierst und das Bild dann veröffentlichst, dass Du dafür belangt werden kannst.

 

PS Übrigens, obiges Bild ist unverkäuflich :p

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Mir gefiel die Situation, dass keine Menschen zu sehen waren.

 

...... und geharkt war auch noch frisch?

 

So ein Schlösschen, dachte ich als Junge, möchte ich auch haben. Wie realistisch ich die Welt doch heute sehe! :-))))

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Ich finds nen Witz, wenn Du den beleuteten Eiffelturm fotografierst und das Bild dann veröffentlichst, dass Du dafür belangt werden kannst.

 

PS Übrigens, obiges Bild ist unverkäuflich :p

Was erwartest Du von einem Land, das einen kleinwüchsigen Präsidenten wählt, der mit einer Frau verheiratet ist, die es nicht unter einem Rockstar, Schauspieler oder Präsidenten macht? :)

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Hallo Peer,

 

die Anlage ohne Leute vor der Linse zu haben ist wirklich bemerkenswert. Schon das ist ein Bild wert. Aber sei ehrlich: Du hast den Park für eine Stunde zum knipsen für Dich alleine gemietet! :D;)

 

Gruß

Thomas

 

Nee Thomas, dafür zahl ich nix. Aber ich verhalte mich antizyklisch. Ich gehe hin wenn nix los ist. War jetzt im November in Venedig, nix hat gestunken und wenig Touristen einfach herrlich.

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Was erwartest Du von einem Land, das einen kleinwüchsigen Präsidenten wählt, der mit einer Frau verheiratet ist, die es nicht unter einem Rockstar, Schauspieler oder Präsidenten macht? :)

 

Napoleon war auch nicht der Größte, er hielt sich aber für den Größten. Und ich glaube der jetzige kleine Präsident hat den Größten. :D

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Scheiße. Man kann ja kaum noch so schnell schreiben, wie hier Gerichtsurteile von der nächsten Instanz gekippt werden.

 

Kann Bürger auch Petitionen beim BGH einreichen?

 

Auch der Berufsfotograf zahlt Steuern und ist Mitbesitzer öffentlichen Eigentums. Mit dem zu versteuernden Erlös seiner Bilder zahlt er doch Gebühren.

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