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Old 04/17/08, 01:08 PM   #1 (permalink)
Benutzer
 
Join Date: 03/17/08
Posts: 65
Default recht auf das Bild

Hallo,

wenn ich eine Person fotographiere, so hat diese ja ein Recht auf Ihr Bild. (habe ich das richtig verstanden?..)

Aber wie ist es bei einem Haus, Gebäude, Grundstück usw?

Kann mir das jemand verbieten? Z.B der Besitzer?

Ich beziehe mich hier aus Deutschland, im Ausland habe ich schon meine Erfahrungen gemacht....

Danke und Grüße, Renate
Renate is offline   Reply With Quote
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Old 04/17/08, 01:15 PM   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Summi Cron's Avatar
 
Join Date: 05/03/04
Location: bei Stuttgart
Posts: 1,928
Default AW: recht auf das Bild

Hallo Renate,

grundsätzlich darf man alle Gebäude und Grundstücke fotografieren, die man aufnehmen kann, ohne irgendwo einzudringen, also von öffentlichem Raum aus. In dem Moment aber, wo Du die Bilder veöffentlichen willst, gelten tatsächlich oft (und leider zumnehmend) Beschränkungen, weil irgendjemand das Bildmonopol darüber haben will. Dies gilt z.B. für die Frauenkirche in Dresden von innen und außen, für alle Bahnhöfe, Züge und Bahnanlagen, etc.
Ich würde jedoch, sofern es nur um die Veröffentlichung eines Amateurfotos in einer online-Galerie geht, da ein wenig dickfellig sein. Schließlich geht es den Rechteinhabern ja um z.B. Exklusivverträge mit Fotoagenturen o.ä. bei kommerzieller Verwertung. Da stört die Deine Hobbyfotografie nicht.
Überdies muss das Objekt auch wirklich Hauptgegenstand des Bildes sein. Sonst dürfte man ja die Skyline von Dresden gar nicht mehr fotografieren.
Gruß
Nils
Summi Cron is offline   Reply With Quote
Old 04/17/08, 01:35 PM   #3 (permalink)
Moderator
 
Rona|d's Avatar
 
Join Date: 01/06/04
Posts: 5,541
Default AW: recht auf das Bild

Gurgel mal ein wenig nach "Panoramafreiheit", das sollte hinreichend Futter für ein paar erquickliche Minuten und erhellende Momente zu diesem Thema bieten.
__________________
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Rona|d is offline   Reply With Quote
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