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Originally Posted by drjr
Manchmal auch nicht, auch wenn das von Digiknipser gebrachte Argument da schon zu denken gibt (das mit Helge Schneider meine ich). Außerdem muß Uwe1 dann erstmal ein 1seitiges Loblied auf die M8 singen ohne dem Würgereiz nachzugeben - sozusagen als Bewährungsstrafe
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Ich befürchte: Du kannst Bewährungsstrafe und Vergeltung nicht auseinanderhalten...

Schade.
Im Rechtssystem unterscheidet man da klar.