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Originally Posted by stefan_w
Da muss man das Ganze nicht mit BGH o.ä. überfrachten. Ich gehe mal davon aus, dass es LF freundlich meint, das Du nicht in eine juristische Falle läuft und wir unser Forum so lang als möglich (vielleicht auch mal wieder als offizielles Leica-Forum) erhalten können.
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Selbstverständlich ist es freundlich gemeint - insbesondere denen gegenüber, die dann einstellen.
Ich erinnere daran, dass man einst alle Bilder, die im Forum eingestellt wurden, auch nach langer Zeit noch zu löschen waren. Da habe ich eingestellt. Und plötzlich ging das löschen nicht mehr - und ich hatte eine entsprechende Mitteilung in einer Reihe des internationalen Forums nicht gelesen. Und dann waren es nicht nachgewiesene ca. 500 Betrachter - sondern eine unbegrenzte Zahl an Betrachtern - für alle Zeit. Und da ist das Risiko dann unbegrenzt.
Dass
Kollegen von LEICA etwas gesagt haben, das beruhigt mich nicht. Ich weiß nicht was sie konkret gesagt haben, wer es war, mit welcher Kompetenz. Und habe nix, was ich getrost schwarz auf weiß nach hause tragen kann.
Bei dem Hinweis auf höchstrichterliche Entscheidungen sind 2 Dinge zu unterscheiden.
1. Entscheidungen im Einzelfall, insbesondere in Stafverfahren, die oft kaum über den Einzelfall hinaus Bedeutung habe.
2. Dann gibt es eben die Grundsatzurteile.
a) Einmal diejenigen, die aufgrund eines Einzelfalles gefällt wurden. Von einem solchen Verfahren - von der Hatz mit dem Landesverfassungschutz im Rücken eines großen Verlagskonzerns gegen eine Wochenzeitung - war ich ganz am Anfang am Rande des Verfahrens stehend als halbes Kind massiv betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach dem Bundesverwaltungsgericht die Boykotthetze des Großverlages als nicht zulässig erklärt. Es ist heute noch eines der wichtigsten Grundsatzurteile für Meinungsfreiheit im Presserecht.
b) Grundsatzurteile, die als Sammelklagen von vornherein auf ein höchstrichterliches Urteile abzielen.
Solch höchstrichterlichen Urteile konkretisieren das Recht, füllen Gesetzeslücken bzw entwickeln das Recht weiter.
Sie tragen daher etwas von Gesetzescharakter.
Ich gehe nicht davon aus, dass nun gerade über eine Veröffentlichung im Rahmen dieses Forums allein es zu einem solch gigantischen Rechtsstreit kommt. Sehe allerdings, dass andere höchstrichterliche Urteile auch für die Veröffentlichungen im Forum wirken können, praktisch wie gesetzliche Regelungen, die zivilrechtliche Ansprüche begründen können.
In diesem Zusammenhang weise zB ich auf die (erfolglose) Initiative von Axel Eggebrecht für die Vergütung von Filmautoren bei Fernsehausstrahlungen hin.
Dass es ein
Feld mit Minen ist, das mag man daran erkennen, dass heute die Verträge üblicherweise auch die Genehmigung zur Veröffentlichung im Internet umfassen - oder das gerade nicht.
Dass Kunden - hier LEICA - und Fotografen jeweils einen anderen Rechtsstandpunkt einnehmen, ist bekannt. Eine entsprechende höchstrichterliche Entscheidung kenne ich nicht.
LG
LF