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Originally Posted by admin
Jetzt halte mal den Ball flach, bitte.
Wenn Leica mir gestattet, die Bedienungsanleitungen zum Download anzubieten, dann brauche ich kein Gerichtsurteil (und ganz sicher kein Bunderverfassungs- oder Bundes-sonstwas-Gerichtsurteil), um die dann zu nutzen.
Übertragung eingeschränkter Nutzungsrechte nennt man das. Und das mache die nur, wenn sie diese Rechte auch haben und übertragen dürfen.
Die Kollegen bei Leica sind durchaus bewandert, was Bildrechte angeht...
Andreas
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Den Ball habe ich flach gehalten, ohne flach zu argumentieren
Ist doch schön, wen Du das hast, schriftlich abgesichert.
Und wenn das auch bei etwaigen höchstrichterlichen Urteilen noch gilt, um so besser. Auch wenn Du das nicht brauchst.
Aber bisher hast Du immer den Standpunkt vertreten, dass jeder Forent selbst für seine Beiträge, insbesondere was die Rechte an Bildern betreffen, einsteht.
Wenn Du bindend erklärst, dass Du und /oder LEICA etwaige Ansprüche gegenüber einem der eine LEITZ oder LEICA Gebrauchsanweisung einstellt, abwehrt und ggf. dafür einsteht- dann ist doch fast alles klar.
LG
LF