AW: Bedienungsanleitungen
Jetzt halte mal den Ball flach, bitte.
Wenn Leica mir gestattet, die Bedienungsanleitungen zum Download anzubieten, dann brauche ich kein Gerichtsurteil (und ganz sicher kein Bunderverfassungs- oder Bundes-sonstwas-Gerichtsurteil), um die dann zu nutzen.
Übertragung eingeschränkter Nutzungsrechte nennt man das. Und das mache die nur, wenn sie diese Rechte auch haben und übertragen dürfen.
Die Kollegen bei Leica sind durchaus bewandert, was Bildrechte angeht...
Andreas
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Andreas Jürgensen
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