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Originally Posted by Republikaner
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Grundgesetz I
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Tja das ist eben keine Einbahnstrasse, man muß einfach damit Leben, oder kurzum nach China oder Nordkorea auswandern....
mfg
R.
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Das Grundgesetz definiert Grundregeln des Verhältnisses zwischen Staat (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung) und seinen Bürgern. Damit ist das GG für das Forenten-Verhalten im L-Forum wohl nicht besonders relevant.
MfG
WReuter