AW: Habt ´ne schöne Zeit
Auch wenn hier einige Forenten andere Auffassungen vertreten; aus Gründen der eigenen Risiko-/Haftungsminimierung kann Andreas als Anbieter von Teledienstleistungen nur so handeln, wie er gehandelt hat.
Wenn er der Meinung ist, dass ein Forent mit seinen Beiträgen in einen "Graubereich" eindringt und die vom Forenten gewählten Formulierungen einen anderen Forenten/Dritte beleidigen könnten, ist er nach § 7 Absatz 2 des Telemediengesetzes (TMG) gut beraten, Massnahmen (Entfernung/Sperrung - oder wie hier zuvorige telefonische Kontaktaufnahme) zu ergreifen, um die konkrete "Beleidigung" und etwaig drohende zukünftige "Beleidigungen" anderer zu unterbinden. Ansonsten kann es sein, dass er von einem möglicherweise beleidigten Forenten/Dritten nach den allgemeinen Gesetzen zivil- und strafrechtlich (mit) verantwortlich gemacht wird. Inwieweit sich dieses Risiko in der Praxis tatsächlich realisieren könnte, mag "Kaffeesatzlesen" gleichkommen; sicher ist jedoch, dass die Streitlust der Menschen bei gleichzeitiger Senkung der jeweiligen Toleranzschwellen steigt.
Problematisch ist der vorliegende Fall für Andreas jedoch nicht - wie er im übrigen mehrfach klar zum Ausdruck gebracht hat und wie scheinbar gern ignoriert wird - wegen der "Beleidigung" im Graubereich, sondern wegen der fehlenden Kenntnis der wahren Identität des nunmehr gesperrten Forenten. Wie soll der Administrator im Streitfalle hinreichend glaubhaft demonstrieren, dass er als Teledienstleistungsanbieter im Sinne des oben genannten § 7 Absatz 2 TMG (und den allgemeinen Gesetzen) alles unternommen hat, um eine konkrete oder zukünftige "Beleidigungen"/Verfehlungen zu verhindern? Es geht vorliegend also gar nicht um die Frage, ob "M8-Freak"/"M9-Freak" mit seinen Auführungen von anderen Mitforenten als im Ton ausfällig empfunden wurde. Hier mag jeder seine eigene Meinung haben. Es geht vielmehr nur um die Frage, ob der Administrator im Streitfalle bei Verfehlungen von Forenten seinen Pflichten als Teledienstleistungsanbieter nachkommen und entsprechende wirksame Gegenmassnahmen ergreifen kann - und hierfür benötigt er die tatsächlichen Namen und Anschriften der Forenten. Wenn diese aus welchen Gründen auch immer verweigert werden, hat er ein grundsätzliches Problem.
Noch ein paar zusätzliche Anmerkungen:
Wie Andreas ausgeführt hat, verlangt er in der Praxis entgegen den Forumsregelungen gar nicht mehr, dass im Rahmen des Forums nach aussen nur mit dem Realnamen gepostet wird; hier mag ein fiktiver "Deckname" nebst anonymisiertem Realnamen verwendet werden. Andreas verlangt lediglich, dass der Betreiber des Forums diesen fiktiven Namen intern eine tatsächliche Identität zuordnen kann.
Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG sowie des TMG (TDDSG gibt es bereits seit einem Jahr nicht mehr) hat ein "Aussteiger" keinen Anspruch auf "Unkenntlichmachung" seiner alten Beiträge. Beide Gesetze beziehen sich im übrigen auf den Schutz von sog. personenbezogenen Daten und als solche gelten nach § 3 Absatz 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse". Hierunter fallen nach § 14 TMG sog. Bestandsdaten (z.B. Name, Adressen von Nutzern) und sog. Nutzungsdaten (insbesondere "Webtracking"-Informationen, Abrechnungsdaten). Auf jeden Fall nicht darunter fallen die "Postings", die ein Forent im Rahmen der von ihn selbst gewählten Teilnahme an einem Forum während der Zugehörigkeit freiwillig eingestellt hat. Eine andere rechtliche Behandlung wäre auch lebensfremd.
Von dem Besuch der "Wikipedia"-Websiten zur "Erlangung" von juristischen Kenntnissen rate ich generell ab.
Bei der Gelegenheit möchte ich mich abschliessendd noch für mein erstes Posting im Forum bei fth (hoffentlich liest Du noch mit, Frank) entschuldigen. Ich weiss Deine Beiträge mittlerweise sehr zu schätzen und würde mich freuen, wenn Du wieder mitmischtest.
|