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Originally Posted by leicageek
Bei einem Bekannten der eine Mailingsliste mit angeschlossenem Archiv auf einer Webseite betreibt, hat ein User dafür gesorgt, dass er stundenlang Beiträge editieren durfte. Die bevorstehende Alternative wäre gewesen, dass der Typ den Provider im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung gemäß BDSG und TDDSG zur Abschaltung der Seite auffordert/zwingt. In diesem Fall war es kurz davor, denn dem Provider war das Risiko klar, wenn er nicht die Seite abschaltet.
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andreas hat mehrfach klar gemacht, dass er den (gesetzlichen) bedingungen nur gegen kostenerstattung nachkommen wird. diese rechtsauffassung ist schon sehr - sagen wir mal - eigenwillig:
http://www.l-camera-forum.com/leica-...tml#post274461