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Originally Posted by winsoft
Och, Lufthansa-Flyer, P.M., diverse Großformat-Kalender, Werbemappen von Versicherungen, Festschriften, usw....
Darf's auch 2 x 3 m² sein? Dann müssen Sie sich allerdings in die Schweiz bemühen. Denn dort hängt das Poster über dem Eingangsbereich einer Firma...
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einige scans der veröffentlichungen würden reichen, abfotografieren ist selbstverständlich auch erlaubt, es muss nicht 2x3 m sein.
so ist´s das übliche fortwährend wiederholte namedropping welches mittlerweile nur noch peinlich ist und für einen psycho-analytiker sicherlich interessante rückschlüsse zulässt.
lg arnold